Generika sind Arzneimittel, die von Herstellern für Nachahmermedikamente nach Ablauf des Patentschutzes für das Originalmedikament auf den Markt gebracht werden. Diese wirkstoffgleiche Kopien wird ab Mittwoch in Luxemburg an Paienten verschrieben.
Der Arzt ist nicht gezwungen, dem Patienten ein Generikum zu verschreiben. Die Apotheker müssen die Patienten auf die Alternativen hinweisen und ihnen die Kaufentscheidung überlassen. Fest steht: Die Gesundheitskasse wird nur den Preisanteil des Generikums übernehmen. Entscheidet sich der Patient allerdings für das kostspillige Original wird er in Zukunft mehr bezahlen müssen.
Zunächst werden nur zwei Präparate in Luxemburg angeboten. Ein Präparat dient zur Senkung des Cholesterin-Spiegels. Das andere kann bei der Behandlung von Magengeschwüren und Reflux (Rückfluss vom Magen) verschrieben werden. Ob weitere Nachahm-Medikamente demnächst auf den Markt kommen, ist zur Zeit noch nicht gewusst.
Zu Demaart
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