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18-Jährige pressen RMG -Bezieher aus

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LUXEMBURG - Am Montag begann der Prozess wegen Totschlagversuch gegen die beiden zur Tatzeit am 30. Juni 2011 18-jährigen Z. und L. vor der von Prosper Klein präsidierten Kriminalkammer.

Die von Jean-Paul Frising vertretene Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Totschlagversuch an einem damals 51-jährigen Mann vor, den sie zwei Tage vorher zufällig kennengelernt hatten.

Der medizinische Experte, der das Opfer sechs Monate nach den Fakten untersuchte, stellte schwere Verletzungen an Nase und Mund sowie fünf Rippenbrüche fest, die auf eine massive Fremdeinwirkung hindeuteten. Lebensgefährliche oder verbleibende Schäden konnte der Arzt jedoch nicht feststellen. Me Roland Michel, Verteidiger von Z., wollte wissen, ob die Fraktur der Nase jüngeren Datums war, was nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Zu einer posttraumatischen Entwicklung wollte der Arzt keine Stellung nehmen, wunderte sich jedoch, dass das Opfer nach seinem Besuch bei ihm einen Psychiater aufsuchte. Dieser sagte am Montag zu den Beschuldigten aus, die er im Gefängnis gehört hat. Laut deren widersprüchlichen Aussagen, wollten sie nach rund 15 „Humpen“ 2.000 Euro aus ihrem Opfer regelrecht herausschlagen, die dieser aber nicht bei sich hatte.

Hemmungslosigkeit als Tatauslöser?

Als Z. am Montag vor Gericht behauptete, er habe aus seiner Tat gelernt, hielt ihm Prosper Klein vor, dass er unter Justizkontrolle kurz danach bei einer Alkoholkontrolle mit mehreren Gramm Gras und Kokain sowie einem der Polizei einschlägig bekannten Mann im Auto erwischt wurde. Der neuropsychiatrische Experte konnte bei keinem der beiden Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung feststellen. Einzig Z. habe eine für diesen Fall irrelevante Hundephobie.

Für Prosper Klein war es da schon relevanter, dass der Beschuldigte Z., neben seinem Problem mit den Drogen, in seinen jungen Jahren auch schon mehrere Male im Mondorfer Casino gesehen wurde. Beiden warf der Vorsitzende Machtmissbrauch gegenüber einem hilflosen Opfer vor, da sie ihm zusammen die Kleider vom Leib rissen, bevor sie mit hemmungsloser Brutalität auf ihn einschlugen, bis sie in seinem Blut standen, so Prosper Klein.

Der Verteidiger von L., Me Philippe Stroesser, entlockte dem Experten, dass sein Mandant weniger alkoholabhängig ist, obwohl vom Opfer gewusst ist, dass er allein mit dem Kabel auf es einschlug. Da man mit dem Alkoholpegel der beiden dem Impuls zur Tat nicht näher kam, wollte Jean-Paul Frising wissen, ob die beiden sich nicht vielleicht in einen Blutrausch steigerten, weil das Opfer ihnen hilflos unterlegen war, was der Experte nicht ganz ausschließen konnte.

„Si wollten e plëmmen!“

Einer der Ermittler sagte am Montag im Zeugenstand, Z. habe laut dem Opfer den Anfang gemacht. Beide hätten das Opfer nackt ausgezogen und in eine Seitengasse geschleift und dann seinen Rucksack geleert, um Geld zu finden. „Si wollten e plëmmen!“, so der Vorsitzende. Danach wurde der Mann von beiden mit Füßen traktiert, gewürgt und L. habe 20 bis 30 Mal mit dem Kabel auf ihn eingedroschen.

Das Opfer rief nicht lautstark nach Hilfe, wimmerte nur und stellte sich schließlich ohnmächtig, bis die beiden von ihm abließen und der vom Nachbarn gerufenen Polizei in die Arme liefen. Allein beim mehrmals vorbestraften L., der sich an keine gesetzlichen Auflagen hielt, wurden dann 210 Euro gefunden. Der Prozess wird am Dienstag (30.09.14) mit den Plädoyers der Verteidiger und dem Strafantrag des öffentlichen Anklägers fortgesetzt.