Donnerstag29. Januar 2026

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Finanzhilfen für Nürburgring unzulässig

Finanzhilfen für Nürburgring unzulässig

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Die millionenschweren Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den insolventen Nürburgring waren unzulässig, so die EU-Kommission am am Mittwoch.

Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, dass die Hilfen aus Steuergeldern «für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren».

Der Käufer der weltbekannten Rennstrecke in der Eifel, der Automobilzulieferer Capricorn, müsse jedoch nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen haften.