Seit über einem halben Jahr erfreuen sich Online-Petitionen großer Beliebtheit. Bereits einige davon hatten in dieser Zeit die nötigen 4500 Unterschriften erreicht, und konnten im Parlamentsausschuss in Anwesenheit der zuständigen Minister und den Bittstellern diskutiert werden. Nun sollen sich die Bedingungen ändern.
Bislang zählten nur die Unterschriften, die explizit zu einer bestimmten «pétition publique» eingereicht wurden. Unterschriften auf Papier wurden von dieser Zählung ausgeschlossen. Am Montag kam die Petitionskommission der Chamber zusammen und setzte Änderungen in Aussicht. Am kommenden Donnerstag wird die Kommission darüber abstimmen.
Zweisprachig
Beide Petitionsformen könnten demnach in Zukunft zusammengelegt werden. Die Online-Petitionen, auch «pétitions publiques» genannt könnten mit Unterschriften der «pétitions ordinaires» ergänzt werden. Auch sollen die Petitionen in Zukunft zweisprachig publiziert werden.
Nicht überzeugen konnte Justin Turpel (déi Lénk) den Petitionsausschuss mit seinem Vorschlag, NGO die Beteiligung an den Online-Petitionen zu erlauben. Diskutiert wird im Ausschuss ebenfalls ein Moratorium, das es verbieten würde, Petitionen bis zu einem Jahr nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzesprojektes zum gleichen Thema zu posten. Auch hier setzt sich Turpel quer. Das Petitionsrecht sollte nicht eingeschränkt werden.
Tauglichkeit
Wird eine Petition eingereicht, wird diese zuerst vom Parlamentsausschuss auf ihre Tauglichkeit überprüft. Ist die Bittstellung von allgemeinem und nationalem Interesse, wird die Petition freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bürger sechs Wochen lang die Möglichkeit, die Petition zu unterschreiben.
Zur Erinnerung: Der Antragsteller muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine «Matricule» in Luxemburg besitzen. Demnach ist es auch Ausländern und Grenzgängern erlaubt, eine Online-Petition zu unterschreiben. Dabei müssen Vorname, Name und Adresse angegeben werden.
Zu Demaart
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