Weil sie unter anderem Wohnungen vermieten würden, die nicht den hygienischen Kriterien entsprechen, mussten beide sich verantworten. In dieser Affäre geht es vor allem um mehrere kleine Wohnungen in einem Haus in Bartringen, die vermietet wurden. Darunter war ebenfalls eine Wohnung, die von einer Familie aus Senegal bewohnt wurde. Sie wohnte auf nur 13,95 Quadratmetern.
Es gab kein fließend Wasser und die Vermieterin hatte monatelang den Strom abgestellt. Außerdem wollte sie die Miete (600-650 Euro) nur ohne Beleg einkassieren (das Tageblatt berichtete ausführlich im Oktober 2011).
Zehn Wohnungen sind in dem Zweifamilienhaus in der route de Luxembourg in Bartringen eingerichtet. Von außen sieht das Haus heruntergekommen aus. Zum heutigen Zeitpunkt werden die Wohnungen noch immer vermietet.
Unverständnis
Die Angeklagte erklärte anlässlich des Prozesses, dass sie die Vorwürfe nicht verstehen würde. Sie erklärte, sie würde nicht arbeiten und würde von den 1.500 Euro Miete leben. Die Frau und ihr Noch-Ehemann (das Scheidungsverfahren läuft) leben seit 2005 getrennt. Laut Zeugen hätten sowohl Menschen im Keller als auch im Dachgeschoss gewohnt. Die Wohnungen wurden teilweise ohne Toilette, ohne Küche und sogar ohne Wasseranschluss vermietet, dies ist in Luxemburg illegal. Auch gab es keine einzelnen Stromzähler für die jeweiligen Wohnungen.
Die Staatsanwaltschaft forderte anlässlich des Prozesses den Freispruch für den Noch-Ehemann und 15.000 Euro Geldstrafe gegen die Frau.
Ob die Frau nun Berufung gegen das Urteil einreichen wird oder nicht, war am Dienstag nicht zu erfahren, weil die Angeklagten wie auch der Rechtsanwalt durch Abwesenheit glänzten.
Zu Demaart
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