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«Et ass e richtege Prisong»

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Die Luxemburger Menschenrechtskommission kann dem Gesetz über die Schaffung einer Sicherheitseinheit zur Verwahrung Minderjähriger in Dreiborn nicht zustimmen.

Es fehle der erzieherische Aspekt, die Kriterien für eine Aufnahme bzw. Entlassung sowie die Einbindung an bestehende Strukturen. Vor allen Dingen jedoch fehle das formelle Verbot, Jugendliche in ein Erwachsenengefängnis einzuweisen.

Der Gesetzesvorschlag 6593 über die Schaffung einer speziellen Sicherheitseinheit («Unité de sécurité» – Unisec) in Dreiborn, auf dem Gelände des dort bereits existierenden «Centre socio-éducatif de l’Etat» für Jungen, steht einmal mehr in der Kritik.

Nach dem Ombudskomitee für Kinderrechte, das bereits im September auf viele Mängel im Text hingewiesen hatte, geht die Luxemburger Menschenrechtskommission noch einen Schritt weiter und lehnt den Text ganz ab. Er fuße auf einer falschen Grundlage, so Deidre Du Bois von der «Commission consultative des droits de l’Homme» am Mittwoch bei der Vorstellung des Gutachtens der CCDH zum Gesetzestext und dem ihm anhängenden großherzoglichen Reglement. Beide würden eher die Ohnmacht und den fehlenden Willen der öffentlichen Macht widerspiegeln, eine zufriedenstellende Lösung für die Schwierigkeiten der Jugendlichen zu suchen. Klare Ideen werden vermisst.

Erzieherisches Konzept

Die Sicherheitseinheit in Dreiborn ist seit den 90er Jahren in Luxemburg ein Thema. Bereits für 2010 angekündigt, soll sie jetzt endlich in Betrieb gehen.

«Wir waren sie uns anschauen. Es ist eine Infrastruktur, die von Leuten gebaut wurde, die Profis im Bauen von Gefängnissen sind. Es ist ein richtiges Gefängnis, ganz erschreckend. Die Frage ist, wie wir da Leben reinbringen», so CCDH-Präsident Gilbert Pregno. Darum geht es bei dem ersten von vier Hauptkritikpunkten: Im Gesetz geht keine Rede über das erzieherische Projekt. Während Überwachungs- und Unterbringungsdetails minutiös aufgelistet würden, würden Angaben über die Zielsetzung der Unisec und vor allen Dingen darüber, wie die erzieherische und psycho-soziale Betreuung aussehen soll, fehlen. Diese werde in einem einzigen Kapitel in einem Reglement behandelt. Das gehöre jedoch ins Gesetz, als Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Jugendlichen festgehalten, so die Kommission, die zudem genauere Ausführungsbestimmungen in den großherzoglichen Reglementen verlangt.

Wenn der erzieherische Aspekt nicht von Beginn an im Gesetz festgehalten, sondern wie in einem Gutachten der Justiz als «unterschwellige Selbstverständlichkeit» betrachtet werde, bedeute dies, dass man von vorneherein eine gewisse Grauzone akzeptiere. Mit allen Risiken, die zu niedrige Anforderungen im Bereich Erziehung mit sich bringen können. Damit seien Tür und Tor für Missbräuche geöffnet, ohne Kontrolle von außen und ohne die Möglichkeit, irgendein Recht einklagen zu können, bemängelt die CCDH.

Die Kommission kritisiert des Weiteren, dass nirgendwo festgehalten werde, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in die Unisec weggesperrt zu werden und welche, um wieder hinaus zu gelangen. Wohl gebe es einen allgemeinen Konsens darüber, dass nur solche Jugendliche dort untergebracht werden sollten, die schwerwiegende Straftaten begangen oder wiederholt gegen die internen Vorschriften der sozio-edukativen Zentren verstoßen hätten. Doch nirgendwo werde beschrieben, was denn solche Straftaten seien und welche Reglementverstöße gemeint seien.

Altersangabe fehlt

Zudem würde auch fehlen, ab welchem Alter man dort untergebracht werden kann. Allgemein gehe man von 14 Jahren aus, doch eine Angabe über ein minimales Alter für die Unterbringung gehöre ins Gesetz. Auch wie lange man in der Unisec untergebracht werden könne, werde nicht angegeben. Man gehe von drei Monaten aus. Über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahme muss die Justiz entscheiden. Ohne deren Professionalismus infrage stellen zu wollen, sieht die CCDH keine ausreichende Garantie für die Rechte der Jugendlichen, wenn diese Entscheidung nur bei den Richtern liegt. Denn, so ihr Argument, Zeugenaussagen, die der Kommission vorliegen, würden klar erkennen lassen, dass manche Jugendliche in der Vergangenheit nicht wegen Straftaten eingesperrt wurden, sondern weil sie die internen Disziplinarbestimmungen der sozio-edukativen Zentren mehrfach nicht beachtet hätten oder ausgerissen seien. Bei der Einweisung in das Gefängnis habe es sich demnach um eine reine Disziplinarmaßnahme gehandelt, eine Art «Zurechtstutzen» der Jugendlichen, die jedoch nichts getan hätten, was eine Gefängnisstrafe mit sich gebracht hätte, wenn sie Erwachsene gewesen wären.

Hauptkritikpunkt der CCDH ist jedoch, dass im Gesetz nicht festgehalten wird, dass künftig kein Jugendlicher mehr ins Gefängnis für Erwachsene in Schrassig (CPL) untergebracht werden darf. Ein Zustand, für den Luxemburg seit Jahrzehnten in der internationalen Kritik steht.

Zwölf Plätze sind in der Unisec vorgesehen. Daher befürchten z.B. die Justiz, dass es nicht vermieden werden könne, weiter Jugendliche ins Erwachsenengefängnis zu stecken. Dies lehnt die Kommission kategorisch ab. Es sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte, so Gilbert Pregno. «Minderjährige in einem Erwachsenengefängnis unterzubringen, ist menschenverachtend.»

Als letzten Grund für die Ablehnung des Gesetzestextes führt die CCDH an, dass die Unisec nicht in die existierenden Strukturen der Jugendbetreuung eingebunden ist.

(Serge Kennerknecht/Tageblatt.lu)