Dienstag20. Januar 2026

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Supermärkte haften für Salmonellen

Supermärkte haften für Salmonellen
(dpa/Symbolbild)

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Supermärkte in Luxemburg sind dafür verantwortlich, dass frisches Geflügelfleisch keine Salmonellen enthält - auch wenn sie es nicht selbst verpackt haben.

Lebensmittelhändler in der EU können für den Verkauf von mit Salmonellen verseuchtem Fleisch bestraft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Im konkreten Fall ging es um die Klage einer österreichischen Filialleiterin. Lebensmittelkontrolleure hatten in ihrem Supermarkt Salmonellen in einem Stück Putenfleisch gefunden.

Die Frau musste eine Geldstrafe zahlen, obwohl die Ware vom Hersteller und nicht in der Filiale verpackt worden war. Wegen der Beschwerde der Filialleiterin schaltete die österreichische Behörde den EuGH ein.

Die Richter erklärten nun, frisches Geflügelfleisch müsse bis zum Ablauf der Haltbarkeitsdauer unbedenklich sein. Um den Verbraucher zu schützen, könne der Gesetzgeber als abschreckende Maßnahme auch Sanktionen gegen den Verkäufer verhängen. Solche Strafen seien nach EU-Recht zwar nicht direkt vorgesehen. Sie seien aber zulässig, weil sie dazu beitragen könnten, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.