Montag29. Dezember 2025

Demaart Zu Demaart

Headlines

Gegen Eingriff via Gesetz in die Pressefreiheit

Gegen Eingriff via Gesetz in die Pressefreiheit

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Am 21. Dezember 2007 gab sich Luxemburg ein Gesetz, durch das eine EU-Richtlinie vom 13. Dezember 2004 über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt wurde.

Wohlwissend um die Bedrohung der Pressefreiheit, die von den betreffenden Bestimmungen ausgehen könnte, hatte die Europäische Kommission die Medien und die Werbung ausdrücklich von dieser Richtlinie ausgenommen, so der Presserat in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung:

«Durch Gesetz vom 19. Dezember 2012 wurden die Medien und die Werbung dann doch mit einbezogen, obschon der Presserat, der zwar nicht offiziell angehört wurde, bei mehreren Interventionen grundsätzliche Befürchtungen angemeldet hatte. Am 2. Juli 2013 brachte der Abgeordnete Fernand Kartheiser (ADR) im Parlament einen Gesetzesvorschlag ein, mit dem verlangt wird, dass die Medien und die Werbung wieder aus der Gesetzgebung ausgeklammert werden sollten. Nachdem der Presserat im Zusammenhang mit dem vorerwähnten Gesetzesvorschlag kürzlich seine Einwände und Bedenken gegen die noch bestehende Gesetzgebung zuerst schriftlich in der Abgeordnetenkammer eingereicht hatte, konnte er am Montag, dem 10. November 2014, in einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentsausschüsse für die Medien und die Chancengleichheit die Argumentation zu seinen Befürchtungen vorbringen.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bei dieser Gelegenheit unterstrich der Presserat, vertreten durch Präsident Roger Infalt, Vizepräsident Joseph Lorent, Generalsekretärin Ines Kurschat und Finanzverwalterin Annette Duschinger, dass er selbstredend und vorbehaltlos für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, jedoch zugleich mit Nachdruck die Herausnahme der Medien und der Werbung aus dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 verlangt. Dies mit der auf einem juristischen Gutachten beruhenden Begründung, dass durch die derzeit geltenden Bestimmungen direkt und indirekt die Möglichkeit der staatlichen Einwirkung auf die Pressefreiheit (ein wesentlicher Grundpfeiler der Demokratie) gegeben ist.

Nicht zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der Deontologiekodex des Presserates als integraler Bestandteil des Pressegesetzes vom 11. April 2010 einschlägige und für jeden Journalisten verbindliche Bestimmungen gegen jedwede Art von Diskriminierungen enthält.»