Sie hatten zugegeben, am 18. August 2011 eine damals 17-Jährige betäubt, entführt und mehrmals vergewaltigt zu haben. Nun fällt das Urteil doch milder aus.
Das sagt der Verteidiger
Me Philippe Penning vertritt Vitor G., einen der drei Hauptangeklagten. Er zeigte sich in einer ersten Reaktion bedingt zufrieden mit dem Urteil:
„Juristisch sind wir zufrieden, dass die Zeit der Vergewaltigung nicht als straferschwerende Geiselnahme zurückbehalten wurde. Nicht zufrieden bin ich damit, dass die Strafe meines Mandanten als Mitläufer nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.“
Die Tatsache, dass der Vorsatz und der Strafbestand der Bande zurückbehalten wurden, beurteilte Me Penning wie folgt:
„Nun, genau in diesem Vorwurf wurzelt die Gefahr der Gruppendynamik, die bei jungen Tätern als strafmildernd anzusehen besonders wichtig ist.“
Was die Rückfälligkeitsprognose und die Resozialisierung der drei Täter anbelangt, äußerte sich der Rechtsanwalt wie folgt:
«Das ist genau der Punkt, bei dem die Auflagen bei der Bewährungsfrist eine große Rolle spielen. Dass die Täter keine Einsicht zeigten, ist ihrer Angst vor einer hohen Strafe geschuldet, wegen der sie sich gegenseitig die Schuld zuwiesen.»
Sie hatten die junge Frau, die morgens früh auf dem Weg zu ihrer Arbeit war, auf offener Straße überfallen, ihr die Tasche abgenommen und sie dann in ihr Auto gezerrt. Sie verbanden ihr die Augen, fuhren in der Gegend herum, um sie dann kurz hinter der Grenze auf französischem Territorium zu dritt zu vergewaltigen.
Erschwerend kam hinzu, dass das Trio kurz vor dieser Entführung gegen 4.00 Uhr morgens im nahen Frankreich bereits eine andere junge Frau angegriffen hatte. Weil sie die Strafen für diese hemmungslosen Taten als zu hoch empfanden, hatten die Täter Einspruch eingereicht und mussten sich vor der von Nico Edon präsidierten Berufungskammer verantworten.
Widersprüchliche Aussagen
Der Hauptangeklagte stritt alles ab, erklärte die Präsenz seines genetischen Materials an der Vagina und dem Anus des Mädchens mit abenteuerlichen Argumenten. Auch der zweite wollte sie nicht vergewaltigt, sondern nur um eine Handbefriedigung gebeten haben. Dass dies bei Weigerung des Opfers schon den Tatbestand der Vergewaltigung erfülle, wie ihm der Vorsitzende erklärte, schien der Angeklagte zu überhören.
Es lief alles darauf hinaus, dass ein Angeklagter dem anderen mit widersprüchlichen Aussagen den schwarzen Peter zuschieben wollte, obwohl Spuren von allen drei am Opfer gefunden worden waren.
Auch bei der Urteilsverkündung am Dienstag war bei keinem der nur dank der genauen Erinnerung des Opfers gefassten Täter Einsicht oder gar Reue festzustellen, was sich negativ auf eine eventuelle Rückfälligkeitprognose auswirken dürfte.
Der am Dienstag abwesende Pierre-Marc Knaff, der erfahrene Anwalt des Haupttäters Hugo Tiago S., hatte grenzüberschreitende Prozedurfehler angeführt, die aber diese schreckliche und unerklärliche Tat, wie selbst er zugeben musste, nur marginal tangieren. Er verteidigte seinen Mandanten, indem er noch schwerere und länger andauernde Vergewaltigungen anführte.
Die Verteidiger der beiden anderen Beschuldigten plädierten auf mildernde Umstände, u.a. weil sie ihr Opfer nicht im Wald liegen ließen, sondern vor dem Niederkorner Krankenhaus absetzten. Dass sie sich die Handynummer ihres Opfers merkten, um es weiter unter Druck zu setzen, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Mangel an Einsicht
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Serge Wagner hatte sich in seinem Strafantrag nicht der Verschärfung des Strafmaßes zwischen 15 bis 20 Jahre verschlossen, wenn denn der Strafbestand der Entführung und Freiheitsberaubung zum Zweck der späteren Vergewaltigung von den Berufungsrichtern zurückbehalten würde. Dies war am Dienstag aber nicht der Fall.
Zurückbehalten wurde der Vorsatz und die Gruppentat. So wurde die Strafe von Hugo Tiago S. auf zwölf Jahre reduziert, während die beiden Mitläufer zu zehn Jahren verurteilt wurden. Dass keine Bewährung mit Auflagen dazu ausgesprochen wurde, ist vielleicht auf den Mangel an Einsicht bei den Angeklagten zurückzuführen.
Zu Demaart
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