Vor der von Sylvie Conter präsidierten 13. Kammer am Tribunal Luxemburg, die als Kriminalkammer fungierte, wurde am Mittwoch der Prozess wegen Brandstiftung gegen Sébastien B., Laurent G. und Steve M. eröffnet, denen vorgeworfen wird, in der Nacht zum 9. Februar 2011 in der Gartenanlage «Um Rembour“ in Rümelingen ein Chalet in die Luft gesprengt zu haben.
Die geständigen Jugendlichen, die ihre Missetat auch noch filmten, wodurch die Tat überhaupt belegt werden konnte, mussten nach einer Standpauke der Vorsitzenden zugeben, dass sie nicht gerade gescheit gehandelt hatten. Vom ersten Ermittler im Zeugenstand wollte sie wissen, ob eine Gefahr bestand, dass das Feuer auf die umliegenden Behausungen hätte übergreifen können, was dieser aber nicht zwingend bestätigen konnte, obwohl ein solches Szenario immer möglich sei.
Witzig
Ein zweiter Ermittler berichtete von der Auswertung der Videoaufnahmen, die dann auch vor Gericht gezeigt wurden. Sie zeigten narzistische Halbstarke am Werk. Besonders das Lachen während ihrer Heldentat schien das Gericht negativ zu beeindrucken. Die Beschuldigten wollten ihre Tat spontan ausgeführt haben, hatten sich aber zuvor mit explosivem Material eingedeckt. Es ging dann darum, wer eine führende und wer eher eine folgende Rolle bei diesem gefährlichen Spiel mit dem Feuer hatte.
Jedenfalls kam niemand der drei Helden auf die Idee, nachdem die Lunte angezündet und das Feuerwerk entfacht war, den Notdienst anzurufen, um Schlimmeres zu vermeiden. Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht ihr erster pyromanischer Ausflug war. Bei der anschließenden Anhörung der Beschuldigten wollte sich Steve M. als Fahrer darstellen, der das Auto nicht verlassen hatte. Doch habe er auch nicht die Polizei gerufen, was ihn mindestens zum Mitwisser mache, konterte eine «pertinente» Vorsitzende.
Genaue Rollenverteilung
Danach wurde alles auf Sébastian B. abgewälzt, obwohl der filmte und Laurent G. notgedrungen das Feuerwerk angezündet haben muss. Wegen der konfusen Aussagen der Angeklagten ging die Vorsitzende von einer genauen Rollenverteilung aus.
Sébastian B. gab an, dass er in der Tatnacht eine ganze Flasche Wein getrunken sowie mehrere Joints geraucht hatte, worauf Laurent G. zugab, die Lunte angesteckt zu haben. Die Idee zu all ihren «Bommeleeër»-Ausflügen sei aber von Sébastian B. ausgegangen. «Et war domm!», so das Mantra, das sich durch die Aussagen der drei Beschuldigten zog. Dabei machte B. noch den ehrlichsten Eindruck. Sein Anwalt Henry de Ron unterbreitete dem Gericht denn auch Unterlagen, die den guten Willen seines Mandanten belegen sollten.
Kein böser Bubenstreich
Staatsanwältin Martine Wodelet ging nicht weiter auf die bekannten und nicht widerlegten Fakten ein, wollte die Tat aber nicht als böser Bubenstreich durchgehen lassen, da die vorbestraften Beschuldigten die Wirkung ihres Vorgehens kennen müssten.
Bei einem maximal möglichen Strafmaß zwischen 15 und 20 Jahren Haft forderte sie, für Laurent G. sieben Jahre, für Sébastian B. sechs Jahre und für Steve M. fünf Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil fällt am 10. Dezember.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können