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Ein Unfall im Einflussgebiet des Stausees hatte Ende September dazu geführt, dass die Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch Pestizide unvermittelt im Vordergrund der politischen Debatte stand.

Eine seit Längerem im legislativen Prozess befindliche EU-Direktive gewann daraufhin deutlich an Fahrt.

Derzeit wird der Einsatz von Pestiziden in Luxemburg durch ein Gesetz von 1968 und ein Reglement von 1994 geregelt. Nicht weniger als 530 Produkte sind momentan zugelassen, wie Berichterstatter Gusty Graas (DP) bemerkte. Die am Donnerstag umgesetzte Direktive sieht neben einem strengen Regelwerk auch einen Aktionsplan vor, der den Bauern bei einem besseren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln helfen soll.

Was letztlich auch von wirtschaftlichem Interesse ist. Professionelle Händler müssen zum Verkauf von Pestiziden eine spezielle Weiterbildung nachweisen. Die Werbung für Pestizide wird auf spezialisierte Fachzeitschriften beschränkt.

Übergangsbestimmungen

Der Helikoptereinsatz in den Weinbergen ist in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen (extreme Hanglagen) mit ministerieller Genehmigung möglich. 2015 soll es noch Übergangsbestimmungen geben.

Für vorhandene mobile Spritzanlagen der Bauern gilt eine Übergangsperiode bis 2016, um sie auf ihre Konformität zu den neuen Normen überprüfen zu lassen. Auf öffentlichen Flächen wird der Einsatz von Pestiziden komplett verboten. Stichdatum ist auch hier der 1. Januar 2016. Die CSV stieß sich an den fehlenden Ausführungsreglementen und dem geplanten Helikopterverbot. Das stelle die Existenz vieler Betriebe infrage, klagte Octavie Modert. Ein klares «Nein» kam von Roy Reding (ADR). Nicht weniger als zehn verschiedene Instanzen können gegen einen Bauern vorgehen. Das sei einfach abstrus, eine komplette Verbürokratisierung. Das Gesetz wurde von den 32 Koalitionsabgeordneten angenommen.

Künstlerförderung wird ergänzt

Angenommen wurden vom Parlament am Donnerstag auch eine Reihe von Änderungen am Gesetz von 1999 über die Förderung von professionellen Künstlern und «intermittents de spectacle». Sie haben neben den bestehenden Entschädigungen zwischen Produktionen in Zukunft auch bei längerer Krankheit Anspruch auf eine Ausfallentschädigung. Geändert wird auch der Zugang zum Künstlerstatut. In Zukunft muss ein Engagement bei einem luxemburgischen Kulturbetrieb bestehen und der Künstler muss während mindestens sechs Monaten bei der Sozialversicherung gemeldet sein.

Eine im ersten Text (von Kulturministerin Octavie Modert) vorgesehene Residenzklausel wurde von Amtsnachfolgerin Maggy Nagel (DP) gestrichen. So wie auch eine ganze Reihe von anderen Punkten, gegen die der Staatsrat einen formellen Einspruch eingelegt hatte. Eine «solution de facilité», wie Modert fand. Am Ende stimmte die CSV dem Gesetz dann aber doch zu.