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Alles legal bei der «Polizei der Polizei»

Alles legal bei der «Polizei der Polizei»

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Die Luxemburger Polizei durchlebt einen Neuanfang. Etienne Schneider, Minister für Innere Sicherheit und Verteidigung, hat zu Beginn dieses Monats die neue Polizeispitze vorgestellt. Auch die Generalinspektion der Polizei ist vom Personalkarussell betroffen.

Der aktuelle Chef Marc Zovilé wird von der Magistratin Monique Stirn ersetzt. Für die «Alternativ Demokratesch Reformpartei» (ADR) Grund genug, nachzufragen, ob diese Position gesetzeskonform ausgeschrieben wurde und ob dieser Personalwechsel mit der Gewaltenteilung vereinbar ist.

Kontrollieren, ausbildenund beraten

Die Generalinspektion der Polizei, umgangssprachlich auch „Polizei der Polizei“ genannt, wurde durch das Gesetz vom 31. Mai 1999 gegründet. Die „Inspection générale de la police“ (IGP), welche 18 Mitarbeiter hat, untersteht dem Ministerium für innere Sicherheit. Die IGP ist unabhängig von der Polizei und hat vier zentrale Aufgaben:

– Überwachung der polizeilichen Ausführung von Gesetzen und Verordnungen.

– Beaufsichtigung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit.

– Untersuchung von Straftaten bei der Polizei.

– Mission zur generellen Kontrolle und Ausbildung der Polizei sowie zur Beratung des zuständigen Ministeriums.

Etienne Schneider antwortet auf diese parlamentarische Anfrage von Fernand Kartheiser zunächst mit einem Verweis auf sein Ziel, für mehr Unabhängigkeit zwischen der Polizei und der Generalinspektion zu sorgen. Vor diesem Hintergrund sei die Nominierung einer Magistratin ein klares Zeichen. Des Weiteren sei die Ernennung von Monique Stirn, Rätin an der 4. Kammer des Appellationsgerichtes, gesetzeskonform, da das Luxemburger Recht vorsieht, dass der Generalinspektor «au choix» des Ministers designiert wird.

Im Einklang mit der Gewaltenteilung

Zudem weist der Minister für Innere Sicherheit und Verteidigung darauf hin, dass die Nominierung von Monique Stirn in Einklang mit der Gewaltenteilung ist.

Diese hat die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe zum Ziel, um eine Machtbegrenzung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sollen die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) getrennt werden. Laut Schneider wird diese Maxime respektiert, da die Untersuchungsrichterin Monique Stirn von ihrem Posten abgeordnet wurde, um Leiterin der Generalinspektion der Polizei zu werden. Somit hat sie keinen Einfluss mehr auf die Legislative, was der Gewaltenteilung entspricht.