Dienstag20. Januar 2026

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Anti-Terror-Gesetz verschärft

Anti-Terror-Gesetz verschärft

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Luxemburg verschärft seine Anti-Terrorgesetzgebung. Strafbar ist nicht nur wer, öffentlich für Terror wirbt, sondern sich auch dazu ausbilden lässt.

Luxemburg ergänzt seine Anti-Terrorgesetzgebung. Bisher stand lediglich der Aufruf zu Terrorhandlungen oder die Anwerbung zur Mitgliedschaft in eine Terrororganisation unter Strafe. Eine nun von der Regierung angenommene Gesetzänderung sieht auch die Bestrafung von Personen vor, die sich wissentlich für Terroraktionen ausbilden lassen. Auch wenn sie in einem anderen Land aktiv werden wollen. Das sagte Justizminister Felix Braz (déi gréng) am Dienstag nach der Ministeratssitzung, der letzten in diesem Jahr.

Tausende Bürger aus Europa haben sich in den letzten Monaten den Terrormilizen in Syrien angeschlossen, unter ihnen auch aus Luxemburg. Mindestens zwei dieser Dschihadisten sollen in Syrien ums Leben gekommen sein.

Auch Terror-Schüler werden bestraft

Braz will auch eine weitere Gesetzeslücke schließen. Unter Strafe stand bisher lediglich die Anwerbung für Terrororganisationen im öffentlichen Raum. Verboten werden auch derlei Werbeversuche in geschlossenen Räumen, so auch Internet-Foren, zu denen man sich zuvor anmelden muss.

Verdächtigen Personen können in Zukunft die Reisedokumente wie Pass und Personalausweis entzogen werden. Möglich sei dies jedoch nur bei Luxemburgern. Die entsprechende Entscheidung muss ein Richter treffen. Wird die Person, gegen die ermittelt wurde, verurteilt, kann der Pass ein Jahr lang einbehalten werden.

Der Kriminalitätsbekämpfung soll auch eine Konvention mit den USA zum schnellen Informationsaustausch persönlicher und nicht persönlicher Daten verdächtiger Personen dienen. Den US-Behörden können dabei Fingerabdrücke und DNA-Daten übermittelt werden. Anlaufstelle in Luxemburg ist die Kriminalpolizei,so Braz.