Dass das Arbeitsverhältnis der Angestellten im Staatsdienst aufgrund der in der zuständigen parlamentarischen Kommission erarbeiteten Änderungsanträge jetzt doch erst nach zehn Jahren unkündbar werden soll und nicht – wie im ursprünglichen Reformvorhaben vorgesehen und mit der vorigen Regierung vereinbart – bereits nach drei Jahren, sei willkürlich und in keiner Weise berechtigt, so die AEE («Association des employé(e)s publiques») in einer Mitteilung.
Dreijähriges Praktikum
Zu diesem Schluss kommt ihr juristisches Gutachten, das sie im Hinblick auf die Umsetzung einer Dienstrechtsreform im öffentlichen Dienst in Auftrag gegeben hat und das in den kommenden Tagen allen interessierten Kreisen zugestellt wird. Der AEE-Gutachter begründet die diesbezügliche Haltung u.a. damit, dass die Angestellten im Staatsdienst nach der Umsetzung des Reformvorhabens genau wie ihre Beamtenkollegen ein dreijähriges Praktikum absolvieren mit am Ende der «Stage»-Zeit einer Wissenskontrolle in Form einer Prüfung („épreuve de contrôle des connaissances“).
Wer diese Abschlussprüfung erfolgreich bestehe, verfüge bestens über die für die Ausführung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, so dass es nicht den geringsten Grund gebe, die Zeitspanne für die Unkündbarkeit einer Arbeitsbeziehung darüber hinaus zu verlängern.
Damit die Interessen des zurzeit in staatlichen Einrichtungen beschäftigten Pflegepersonals («aides-soignants») gewahrt blieben, spricht sich das Gutachten in einem weiteren Punkt unmissverständlich dafür aus, die betroffenen Pflegerinnen und Pfleger bedingungslos in die neu geschaffenen Kategorien, Gruppen und Untergruppen zu integrieren.
Die Tatsache, dass der Staat künftig kein «Aide-soignant»-Personal mehr einstelle (weil die entsprechenden Häuser mittlerweile allesamt in öffentliche Einrichtungen umgewandelt wurden), ändere aber auch rein gar nichts an der Verpflichtung, diese Kategorie von öffentlichen Angestellten in die neuen Laufbahnen aufzunehmen.
Zweifache Bedingung
Und der Gutachter wörtlich: «Les employés aides-soignants des centres intégrés et foyers de jour de l’Etat pour personnes âgées, repris par l’établissement public créé par la loi du 23 décembre 1998, ont conservé leur statut et les emplois et fonctions fixés par leur contrat de travail statutaire».
Die Verfügung, dass der Angestellte im Staatsdienst auch nach der Umsetzung des Reformvorhabens in den allermeisten Laufbahnen eine zweifache Bedingung – Dienstzeit und Lebensalter – erfüllen müsse, um in den Genuss einer Beförderung zu kommen, weist das Gutachten zurück.
Dass die Dienstzeit im Hinblick auf eine höhere Einstufung in Betracht gezogen werde, sei noch nachvollziehbar.
Dass der Betroffene aber gleichzeitig ein bestimmtes Alter erreicht haben müsse, sei nur schwer zu begründen, so die «Association des employé(e)s publiques» weiter.
Sein Wissen und seine Fähigkeiten könnten anhand gängiger Praktiken geprüft werden, ohne dass dabei das Alter eine entscheidende Rolle spielen dürfe.
Zu Demaart
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