Sonntag18. Januar 2026

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Freispruch beantragt

Freispruch beantragt
(dpa/Symbolbild)

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Die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für zwei Erzieherinnen. Sie hatten ein Kind in einer Tagesstätte "vergessen".

Derzeit müssen sich zwei Erzieherinnen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag Freispruch für die beiden Frauen gefordert. Ihnen wurde vorgeworfen ein kleines Kind in einem Saal einer Kindertagesstätte auf dem Territorium der Gemeinde Luxemburg eingesperrt zu haben.

Die beiden Erzieherinnen hatte angegeben, das Kind «vergessen» zu haben. Die Feuerwehr musste damals die Tür aufbrechen um das Kleinkind zu befreien. Weil die Erzieherinnen das Kind nicht mit Absicht eingesperrt hatten, forderte die Staatsanwaltschaft den Freispruch.

Das Urteil wird am 22. Januar gesprochen.