Wie wir am Mittwoch berichteten, wurde bei einem Unfall in Vianden eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen angefahren und sehr schwer verletzt. Der schuldige Fahrer alarmierte selbst die Polizei. Allerdings hatte er über 1,2 Promille. Sein Führerschein wurde gleich eingezogen und sein Wagen beschlagnahmt.
Dazu ordnete die Staatsanwaltschaft Diekirch seine Verhaftung an. Der Mann wurde noch am Mittwoch dem zuständigen Untersuchungsrichter vorgeführt – und dieser ordnete seinen Verbleib in Untersuchungshaft in Schrassig an.
Das heißt, will er aus der Haft entlassen werden, muss er einen entsprechenden Antrag an die zuständige Ratskammer des Bezirksgerichts Diekirch richten. Ein seltener Vorfall, dass das Gesetz gleich mit solcher Härte durchgreift. Das Unfallopfer scheint derweil zumindest nicht mehr in Lebensgefahr zu schweben.
Zu Demaart
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