Der Priester hatte mehrmals Geldbeträge von Messdienern sowie Spenden für sich abgezweigt und privat ausgegeben. Nach einer Selbstanzeige vor einem Jahr, wurde der Mann im Sommer 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt.
Er muss zudem die Pfarrstelle wechseln und 180 Tage gemeinnützige Arbeit ableisten. Nach seinem gemeinnützigen Dienst werde dem Geistlichen eine neue priesterliche Aufgabe zugewiesen, berichtet der Südwestrundfunkt in Trier.
Der Geistliche darf bis auf weiteres kein kirchliches Vermögen mehr verwalten. Anfang Februar wird der Mann die Pfarrei in der Eifel verlassen.
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