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Verteidiger fordern den Freispruch

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Vor dem Berufungsgericht wurde am Dienstag der Prozess rund um den Axtmord in Hassel fortgesetzt. In erster Instanz wurden die drei Beschuldigten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Nun plädierten die Verteidiger auf Freispruch.

Am 1. November 2010 wurde der damals 69-jährige Camille K. in der rue Killebierg in Hassel tot in seinem Anwesen im Bett aufgefunden. Er war mit einer Axt erschlagen worden. Angeklagt sind drei Männer: Der Adoptivsohn des Opfers Pascal K., dessen Lebensgefährte Jérémy B. sowie ein Bekannter von letzterem, Charles C. Pascal K. und Jérémy B. sollen den Mord in Auftrag gegeben haben.

Am Tatort wurden weder DNA-Spuren gefunden noch andere Indizien, die die Beschuldigten belasten. Auf dem Rechner des Angeklagten Charles C. wurden allerdings Google-Recherchen gefunden, die darauf hindeuteten, dass er den Mord beging. Er hatte den Verlauf seiner Internetrecherchen nicht gelöscht. Hier wurden Themen gefunden wie „Wie bringe ich jemanden mit einer Axt um?“ und „Spuren am Tatort beseitigen“. Des Weiteren hatte Charles C. nocht in der Tatnacht nach „Axtmord in Hassel“ gegoogelt. Laut der Ermittler soll Camille Kolber kurz vor 2.00 Uhr erschlagen worden sein.

Durch Rechtschreibfehler überführt?

Neben der Leiche lag zudem eine aufgeschlagene Bibel, in der ein Messer stach. In dieser Bibel stand die Inschrift „Pedofil“. Laut Einem graphologischen Experten hat Charles C. nach der Tat bei einer Nachstellung das Wort „Pedofil“ erneut falsch geschrieben. Zudem würde die Schrift von Charles C. zu jener Schrift passen, die in der Bibel gefunden wurde.

Die Angeklagten Jérémy B. und Pascal K. hatten zur Tatzeit ein Alibi. Sie befanden sich bei einer Tante in Frankreich. Charles C. erklärte vor den Berufungsrichtern, dass er sich in der Tatnacht zu Hause aufhielt. Beweisen kann er das jedoch nicht.

Widersprüche

Der Verteidiger von Pascal K., Me Philippe Penning, erklärte in seinem Plädoyer, dass es in dieser Affäre zahlreiche Widersprüche gebe. „Es gibt keine eindeutigen Beweise gegen meinen Mandanten“, so Me Penning. Auch hätte sein Klient niemals das Risiko auf sich genommen, seinen damaligen Adoptivvater umbringen zu lassen. „A qui profite le crime?“, so der Rechtsanwalt. Darauf gebe es keine Antwort. Pascal K. und Jérémy B. wollten nach Kanada auswandern um dort ein „Bed &Breakfast“ zu eröffnen. Laut dem Rechtsanwalt hätten beide Beschuldigten genug Geld gehabt, um das Projekt durchzuziehen. Auch hätte das Opfer jede Menge Schulden gehabt, Pascal K. hätte kein Geld geerbt.

Anschließend ging der Rechtsanwalt auf die Beziehung zwischen seinem Mandanten und dem Opfer ein. Auch wenn die Beziehung zwischen Pascal K. und dem Opfer im Laufe der Zeit schlechter wurde, könne man nicht behaupten, dass es einen Streit gegeben hätte, der dazu geführt hätte jemanden zu beauftragen Camille K. umzubringen, so Me Penning. Der Verteidiger machte den Richter ebenfalls darauf aufmerksam, dass die Ermittlungen nicht objektiv, sondern nur gegen seinen Mandanten geführt wurden.

Schadensersatzforderung

In erster Instanz wurde Pascal K. zu 28.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Er soll das Geld an den Bruder des Opfers zahlen. Me Penning wies gestern die geforderte Nebenklage zurück und forderte auf dem strafrechtlichen Plan den Freispruch für Pascal K.

Anschließend plädierte Me Liliane Glock einer der beiden Rechtsanwälte des Hauptbeschuldigten Charles C. Sie ist von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt. Es wären keinerlei DNA-Spuren beim Opfer gefunden worden. Die Verteidigerin übte heftige Kritik an der Verhaltensweise des Richters aus erster Instanz. Dieser hätte in keiner Weise objektiv gehandelt. Der zweite Verteidiger Me Sébastien Lanoue forderte dann den Freispruch für Charles C.

Wie die anderen Rechtsanwälte, ging auch Me Frank Rollinger, der Verteidiger von Jérémy B. in seinem Plädoyer, auf die Ermittlungen ein. Me Rollinger unterstrich ebenfalls, dass die Ermittlungen in die falsche Richtung geführt wurden.

Am kommenden Freitag soll die Affäre vor dem Berufungsgericht abgeschlossen werden.