Auch nach den klaren Worten der EU-Kommission zur Rechtmäßigkeit des Nürburgring-Verkaufs könnte der noch europäische Gerichte beschäftigen. Das machten der unterlegene Bieter Nexovation und der Verein «Ja zum Nürburgring» auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur deutlich. Die Kommission hatte den Verkauf im Oktober vergangenen Jahres durchgewunken. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte mehrfach, den Verkauf nicht neu prüfen zu wollen. Und doch geben sich Nexovation sowie der Verein kämpferisch.
Beide hatten Beschwerde eingelegt und für den Fall, dass die erfolglos bleiben, den Weg vor Gericht ins Spiel gebracht. Die Anwälte von Nexovation teilten nun mit, selbst noch keine Reaktion aus Brüssel erhalten zu haben. Die Aussagen Vestagers überraschten daher. «Damit wäre die letzte Chance einer außergerichtlichen Lösung verspielt.» Sollte dem so sein, werde Nexovation den Klageweg beschreiten.
Keine neue Untersuchung
Vestager hatte jüngst dem CDU-Europaabgeordneten Werner Langen in einem Schreiben mitgeteilt, es gebe keinen Grund, den Verkaufsprozess erneut zu untersuchen oder vorzuschlagen, dass dieser rückgängig gemacht werden muss. Zudem hatte sie im November bei einer Anhörung in Brüssel betont, zum Ring sei eine Entscheidung getroffen – und sie habe nicht vor, diese zu revidieren.
Die Rennstrecke war im März 2014 an den Autozulieferer Capricorn verkauft worden. Nexovation und der Verein bemängeln, dass das Verfahren nicht transparent ablief, was die Ring-Sanierer vehement abstreiten. Mittlerweile ist Capricorn-Chef Robertino Wild am Ring nicht mehr im Boot, seine Mehrheitsanteile an der Ring-Besitzgesellschaft hat eine Holding um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin erworben.
Warten auf eine Antwort
Auch «Ja zum Nürburgring» wartet noch auf eine Antwort aus Brüssel. «Wir haben als Beschwerdeführer noch nichts bekommen außer eine bloße Eingangsbestätigung», sagte Sprecher Dieter Weidenbrück. Man gehe insofern davon aus, dass Brüssel noch bei der juristischen Prüfung der eingereichten Unterlagen sei. Auch die schriftliche Begründung der EU-Entscheidung vom Oktober sei noch nicht veröffentlicht. «In beiden Angelegenheiten liegt der Ball in Brüssel.» Den Weg vor das Europäische Gericht als erste Instanz halte man sich offen.
Das Finanzkonsortium HIG, das ebenfalls mitgeboten hatte, äußerte sich nicht zum weiteren Vorgehen. Branchenkreise gehen davon aus, dass HIG das Ganze nicht weiterverfolgen wird.
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