
Am 1. November 2010 wurde der 69-jährige Camille Kolber tot in seinem Anwesen in der rue Killebierg in Hassel aufgefunden. Er wurde auf brutalste Art und Weise mit einer Axt im Schlaf erschlagen. Angeklagt sind sein damaliger Freund und zugleich Adoptivsohn Pascal K., dessen jetziger Partner Jérémy B. und ein Bekannter von letzterem, Charles C. Am Tatort wurden keinerlei Spuren vorgefunden. Es handelt sich hierbei eindeutig um einen Indizienprozess.
Die Richter in erster Instanz waren der Meinung es gäbe ausreichend Elemente in der Akte um die drei Beschuldigte zu lebenslangen Haftstrafen zu verurteilen. Am Freitag unterstrich der Verteidiger von Jérémy B., Me Fränk Rollinger, dass sowohl sein Mandant als auch die anderen Angeklagten nichts mit dem Mord zu tun haben. «A qui profite le crime?», das war die Frage die Me Rollinger sich stellte. «Die drei Angeklagten haben sicherlich keinen Nutzen aus dem Mord gezogen», so der Rechtsanwalt.
Streit
Pascal K. und Jérémy B. wollten angeblich nach Kanada auswandern um hier ein Bed &Breakfast zu eröffnen. «Die beiden hatten bereits alles vorbereitet um nach Kanada auszuwandern,» so Me Rollinger. Laut dem Rechtsanwalt, kämen ebenfalls andere Personen in Frage, den Mord in Auftrag gegeben oder gar durchgeführt zu haben. Fränk Rollinger nannte das Beispiel des Nachbars, zu dem Camille Kolber einen sehr «guten» Kontakt pflegte. «Es hat des Öfteren Streit zwischen dem Nachbar und dem Opfer gegeben», so Me Rollinger. Sein Mandant müsse freigesprochen werden, so die Schlussfolgerung des Rechtsanwaltes.
Die Generalstaatsanwältin Jeanne Guillaume ist davon überzeugt, dass Pascal K. und Jérémy B. ihren Bekannten Charles C. angestiftet haben den 69-jährigen Camille Kolber umzubringen. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ging erneut auf den Tathergang ein. Pascal K. und Jérémy B. hätten dem Opfer Morddrohungen gemacht. Darüber hinaus habe Camille K. des Öfteren angegeben: «Ils vont finir par me tuer». Auch andere Zeugen sagten aus, dass sowohl Pascal K. als auch Jérémy B. jemanden suchten um Camille Kolber «eine Lektion zu erteilen».
Online
Anschließend ging die Substitutin auf das Alibi von Charles C. ein. Der Beschuldigte hatte ausgesagt er hätte sich zum Tatzeitpunkt also am 1. November 2010 gegen 01:30 Uhr zu Hause befunden. Fakt ist, dass Charles C. bis 23.45 Uhr tatsächlich zu Hause war. Die Internetverbindung und die Antenne wo sein Mobiltelefon eingeloggt war bestätigen dies. «Danach habe ich mich schlafen gelegt,» gab er vor den Richtern an. Beweisen kann dies niemand. Fakt ist, dass die Internetverbindung bereits gegen 4.30 wieder aufgenommen wurde. «Entweder hat Charles C. sehr kurze Nächte oder er war in Zwischenzeit nach Hassel gefahren,» so die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft.
Merkwürdig sei laut der Substitutin ebenfalls, dass Charles C. einige Stunden nach der Tat nach Stichwörtern wie «Spuren am Tatort», «Vernehmung bei der Polizei» oder «Spuren verwischen» im Internet recherchierte. Laut dem Strafantrag habe Charles C. ebenfalls vor der Tat nach Stichwörtern wie «Wie bringe ich jemanden um» oder «Axtmord» im Internet recherchiert. Auch hat Charles C. in den Tagen nach der Tat alles über den Axtmord in Hassel recherchiert. «Dies könne kein Zufall sein,» so die Substitutin.
Gutachten
Fakt ist ebenfalls, dass der Angeklagte Charles C. die Browser-History nicht gelöscht hatte. Neben der Leiche lag eine aufgeschlagene Bibel in der ein Messer stach. Zudem wurde mit einem Kugelschreiben das Wort «Pädophil» in die Bibel geschrieben. Laut der Generalstaatsanwältin sei es kein Zufall, dass sich bei dem graphologischen Gutachten herausstellte, die gefundene Schrift würde mit jener von Charles C. übereinstimmen.
Gegen Charles C. spricht auch, dass einige Zeugen ausgesagt hatten, er würde alles für Geld tun. 4.000 Euro soll Charles C. für den Auftragsmord bekommen haben. Ob es sich hierbei nur um eine Anzahlung oder um den gesamten Betrag handelte kann niemand bestätigen. Charles C. erklärt, dass er die 4.000 Euro erhalten hat, um einen Auto für Jérémy B. zu kaufen.
Am Dienstag haben die Verteidiger die Möglichkeit Antworten auf den Strafantrag zu geben.
Zu Demaart
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