Vor fast genau einem Jahr hat das Gericht den Hinterbliebenen des Flugzeugabsturzes Schadensersatz in Höhe von mehr als 400.000 Euro zugesprochen. Neun Angehörige bekamen Summen zwischen 21.000 und 130.000 Euro – je nach Verwandtschaftsgrad. Zu wenig, meinten die Anwälte und beantragten ein Revisionsverfahren vor dem Kassationsgerichtshof. Sie hatten damals eine Million Euro gefordert. Die Anwälte der Luxair und vom Unglückspiloten haben ebenfalls Probleme mit den Enschädigungen. Sie sprechen von Prozeduralfehlern im letzten Verfahren.
Strafrechtlich war das Kapitel des Luxair-Unglücks bereits im März 2012 geschlossen worden. Damals war der Pilot der Fokker 50, der mit einem französischen Passagier als einziger überlebte, vor dem Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere ehemalige Mitarbeiter der Luxair – ein Technikleiter und zwei Mechaniker – bekamen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren.
Schuld am tödlichen Crash waren laut Gericht schwere Pilotenfehler und technische Fehlfunktionen an der Unglücksmaschine. Luxair hatte den Opferfamilien gleich nach dem Unglück bereits jweils 20.000 Euro gezahlt.
Zu Demaart
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