Zwei Erzieherinnen wurden am Donnerstag vor Gericht freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, ein kleines Kind in einem Saal einer Kindertagesstätte auf dem Territorium der Gemeinde Luxemburg eingesperrt zu haben.
Die beiden Erzieherinnen hatte angegeben, das Kind „vergessen“ zu haben. Die Feuerwehr musste damals die Tür aufbrechen, um das Kleinkind zu retten.
Weil die Erzieherinnen das
Kind nicht mit Absicht eingesperrt hätten, forderte die Staatsanwaltschaft den Freispruch. Und so lautete ebenfalls das Urteil.
Zu Demaart
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