Zwischen Anfang 2005 und April 2007 soll der Angeklagte seine heute 18-jährige Tochter vergewaltigt haben. Der Mann wurde bereits wegen unsittlichen Berührungen an seiner Tochter zu einer Haftstrafe verurteilt. 2011 erstattete die Tochter erneut Anzeige wegen Vergewaltigung.
Der 64-jährige Angeklagte gesteht die Tat, was die unsittlichen Berührungen angehen. „Ich habe das Mädchen jedoch nie vergewaltigt. Das stimmt nicht“, so der Mann zu Beginn der Sitzung am Mittwoch. Ein psychologischer Gutachter erklärte im Zeugenstand: „Das Mädchen verdrängt die Tat und schämt sich“. Laut Experte habe das Mädchen immer gedacht es sei normal, dass der eigene Vater sie anfasste. Das Opfer wurde zudem, laut Gutachter, zu Hause nicht richtig aufgeklärt.
Keine klaren Aussagen
Für die Verteidigerin des Angeklagten, Me Nikki Stoffel sei es kein Zufall, dass die Tochter zu dem Zeitpunkt eine weitere Anzeige erstattete, als der Mann die „libération conditionelle“ beantragte.
Die Psychologin der Polizei hat beim Verhör des Mädchens festgestellt, dass sie sehr schüchtern ist. „Ihre Aussagen waren nie sehr konkret. Bei mir hat sie angegeben ihr Vater hätte sie zum Sex gezwungen. Sie hat sich ebenfalls nicht gewehrt, weil sie Angst hatte ihr Vater würde sie schlagen“, so die Psychologin. Auch hätte das Opfer Hilfe bei ihrer Mutter gesucht, allerdings hätte sie nie angegeben, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Opfer musste nicht in den Zeugenstand
Das Gericht entschied am Mittwoch, das Opfer selbst nicht zu hören. Die Rechtsanwältin erklärte, sie würde bei ihren Aussagen bleiben.
Die Verteidigerin des 64-Jährigen Me Nikki Stoffel plädierte auf Freispruch was die Vergewaltigung angeht. Beim Mädchen wurden laut der Rechtsanwältin keine eindeutigen Spuren einer Vergewaltigung gefunden. „Es wurden keine Verletzungen im Scheidenbereich festgestellt“, so die Rechtsanwältin.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft unterstrich in ihrem Strafantrag, dass der Mann bereits wegen unsittlichen Berührungen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. Was die Vergewaltigung angeht, erklärte die Substitutin, dass die Aussagen des Mädchens der Wahrheit entsprechen würden. Gefordert wurden Jahre 13 Haft. Das Urteil wird am 25. Februar gesprochen.
Zu Demaart
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