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16 Jahre Haft und ein Freispruch

16 Jahre Haft und ein Freispruch

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Das Gericht sprach am Mittwoch das Urteil im Prozess rund um den Überfall auf das Casino 2000 in Mondorf vom 5. März 2011. Einer der Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt, der andere wurde freigesprochen.

Es sind Szenen wie aus einem Film, die sich am 5. März 2011 gegen 2.00 Uhr im Casino in Mondorf abgespielt haben. Vier Männer sind in das Casino hineingestürmt. Bei sich hatten sie u.a. eine Kalaschnikow. Mit einem Vorschlaghammer zerstörten die Täter das Sicherheitsglas der Kasse. Sie erbeuteten 85.000 Euro. Anschließend flüchteten die Diebe mit einem BMW M3. Am Tatort wurden keinerlei Spuren gefunden. Angeblich waren die Täter zu fünft, einer von ihnen wartete im Auto.

Zwei Männer mussten sich nun vor den Richtern verantworten: J. und M. Es war laut Augenzeugen, die größere Person von beiden, J., die mit dem Vorschlaghammer das Glas zertrümmerte. Ein weiterer Täter sitzt wegen einer anderen Tat in Frankreich in Haft. Von den beiden anderen Räubern fehlt noch immer jegliche Spur.

Zwei verdächtige Autos

Kurz nach dem Überfall wurden bei einer Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Brüssel zwei Wagen gefunden, darunter der BMW M3 welcher als Fluchtwagen beim Überfall in Mondorf benutzt wurde. In dem anderen Wagen, einem Audi S8, wurden DNA-Spuren von beiden Angeklagten gefunden, im BMW M3 nur die DNA-Spuren von J.

Im Prozess unterstrich ein Polizeibeamter der „Police des jeux“, der sich zum Tatzeitpunkt zufälligerweise im Casino befand, dass die Gesten der Person, die das Sicherheitsglas zerschlug zum Angeklagten J. passen würden. Auch der Akzent von J., würde dem des Täters im Casino ähneln.

Angeblich das Werk einer Bande

Auch wenn es sich in diesem Prozess um einen Indizienprozess handelte, gingen die Ermittler davon aus, dass sich hinter den Tätern eine Bande von rund 20 Personen versteckt, die verantwortlich für mehrere Überfälle auf Casinos quer durch Europa sein soll.

Auf verschiedene Fragen der Staatsanwaltschaft konnte J. keine genauen Antworten liefern. Immer wieder war zu hören: „Ich weiß es nicht mehr“, „Ich kann mich nicht mehr erinnern oder „Ich war betrunken“.

«Keine klaren Beweise»

Me Paul Minden, der Verteidiger von M. plädierte auf Unschuld für seinen Mandanten. Es gäbe keinerlei Beweise, dass M. am 5. März 2011 in Mondorf dabei war. Me Minden erklärte, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Fahrzeugkontrolle in Belgien und der Tat in Mondorf geben würde. „Mein Mandant wurde nicht gerichtlich verfolgt, was die DNA-Spuren im Audi S8 angehen. Hier liegt also keine Straftat vor“, so der Rechtsanwalt. M. hatte im Zeugenstand verschiedene Fragen der Richter nicht beantwortet. Auch für den Verteidiger von J., Me Philippe Stroesser würde aus der Akte nicht klar hervorgehen, dass sein Mandant am 5. März 2011 in Mondorf war. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte hingegen 18 Jahre Haft gegen J. un 16 Jahre Gefägnis gegen M.

Das Gericht kam dieser Forderung aber nicht nach. J. wurde zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. M. dagegen wurde freigesprochen. Der Kassierer des Casinos, der Nebenklage eingereicht hatte, weil die Täter ihn bedroht hatten, muss jedoch vom Verurteilten entschädigt werden. Er erhält 4.000 Euro.