Im Kulturberich in Luxemburg gibt es für Künstler und Angestellte für Projekte oft Zeitverträge (CDD). Laut Gesetz muss aber nach spätestens 24 Monaten Verlängerung aus dem CDD ein CDI werden. Gerade bei längeren Projekten gab es für Kulturschaffende aber kein CDI.
Die EU hatte ein Problem damit, zog Luxemburg vor den Europäischen Gerichtshof( (EuGH) und wollte am Donnerstag Antworten. Die Richter forderten Luxemburg jetzt zu Nachbesserungen beim Arbeitsrecht auf. Zudem sollen EU-Rahmenvereinbarungen eingehalten werden.
Der EuGH hat befristete Ketten-Arbeitsverträge über viele Jahre hin grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung für die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge müsse aber ein «sachlicher Grund» wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf sein, entschied das Gericht am Donnerstag.
Zu Demaart
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