Von Juli 2010 bis Dezember 2012 sollen in einem Cabaret in der rue d’Audun in Esch/Alzette mehrere Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen worden sein. Deswegen wurde im Juli des vergangenen Jahres der Betreiber des Nachtklubs zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Damals saßen drei Polizisten mit auf der Anklagebank. Dem Betreiber wurden neben Zuhälterei, Menschenhandel und Korruption auch Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die drei Polizisten sollen ebenfalls gewusst haben, dass es in dem Lokal zu illegalen Handlungen gekommen sei. Zwei der drei Polizisten hatten Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt.
Sie waren geständig
Die beschuldigten Polizisten waren anlässlich des Prozesses größtenteils geständig. Es stellte sich heraus, dass sie in ständigem Kontakt zum Betreiber standen. Bei einem von ihnen wurden 1.350 Telefonverbindungen jährlich verzeichnet. Es sei ebenfalls zu Sabotagen von Polizeikontrollen gekommen. Wenn die Polizei eine groß angelegte Kontrolle plante, warnten die Angeklagten den Betreiber. So konnte im Nightclub nichts Illegales gefunden werden. Die Angeklagten seien mehrmals die Woche in Uniform, also im Dienst, im Nachtklub gewesen und hätten kostenlos Getränke zu sich genommen. Einer der beschuldigten Beamten soll auch sexuellen Kontakt zu mehreren Tänzerinnen gehabt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Angeklagten alle drei vom Dienst suspendiert.
Einer der Angeklagten erklärte im Appellprozess, dass er Berufung eingelegt habe, um weiterhin seinem Beruf nachgehen zu können. „Ich weiß, dass ich einen Fehler begangen habe, doch ich bin kein Zuhälter“, so der Mann. Die Beschuldigten erklärten alle drei vor den Richtern, dass sie sich keinerlei Schuld bewusst waren. Sie hätten nicht wissentlich die Prostitution und die Zuhälterei unterstützt, auch wenn sie das eine oder andere Mal den Betreiber des Nachtklubs gewarnt hatten. „Die Warnungen waren freundschaftliche Tipps“, so einer der drei Angeklagten. Darüber hinaus erklärten sie, dass dies in Esch/Alzette bei der Polizei Gang und Gäbe war: „Jiddereen huet dat gemaach. Och déi eeler Beamte sinn an dee Cabaret eppes drénke gaang. Mir woussten awer, datt et falsch war“.
Zwei der drei Polizisten wurden sowohl in erster als auch in zweiter Instanz zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, der Dritte im Bunde zu 18 Monaten Haft, 12 davon auf Bewährung, und zu einer Geldbuße von 2.000 Euro. Aus dem Urteil in erster Instanz ging ebenfalls hervor, dass die drei Polizisten während den nächsten fünf Jahren keiner Arbeit im öffentlichen Dienst nachgehen dürfen, also auch nicht als Polizist mehr arbeiten dürfen.
Dies wurde in zweiter Instanz verworfen. Die Verurteilten dürfen im Prinzip also wieder als Polizeibeamte arbeiten.
Zu Demaart
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