Das Verbandsgericht tagt am Dienstagabend (21.0415) und wird über den Protest des Basket Esch bezüglich der Wertung des am Freitag ausgetragenen ersten Halbfinalspiels Steinsel – Esch befinden. Fakten und Beweise finden Sie in der Tageblatt-Montagausgabe (20. März 2015 / Seite 33).
Wenn der Escher Protest form-und fristgerecht war, muss das Verbandsgericht darüber urteilen, ob der falsche Eintrag des neutralen Anschreibers, der trotz Escher Intervention vom Tischkommissar genehmigt wurde – es geht um einen kurz vor Ende des dritten Viertels von Esch erzielten Korb, der Steinsel gutgeschrieben wurde und eine Differenz von vier Korbpunkten als Folge hatte – spielbeeinflussend, spielmitentscheidend und somit spielentscheidend war. Die Partie endete nämlich mit einem Unterschied von vier Korbpunkten (84:80).
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