Wenn ein Autofahrer im Ausland einen schweren Fehler begangen hat, kann ihm die Fahrerlaubnis dort entzogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine Österreicherin, die in Deutschland kurz hinter der Grenze kontrolliert worden war. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie Cannabis konsumiert hatte.
Der Frau wurde deswegen vorerst verboten, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil dort nach Angaben des EuGH etwas andere Regeln gelten. Die Klägerin argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürfen, ob sie weiterhin Auto fahren darf. Der EuGH urteilte jedoch anders (Rechtssache C-260/13).
Bedingungen sind notwendig
Nach Ansicht der Richter kann ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. Der Staat müsse aber Bedingungen festlegen, wie der Betroffene seinen Führerschein zurückerlangen kann.
Solche Regelungen gibt es in mehreren EU-Ländern. Im vorliegenden Fall muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt werden, in dem nachgewiesen wird, dass die betroffenen Person ein Jahr lang keine Drogen konsumiert hat. Unabhängig von solch einem Gutachten muss die Fahrerlaubnis in Deutschland spätestens nach fünf Jahren erneut erteilt werden. Der EuGH bezeichnete diese Vorgaben als «wirksames Mittel» für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Zu Demaart
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