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Unbekannte Förderung

Unbekannte Förderung
(Pierre Matgé)

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Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt lohnt sich für Unternehmen. So der Tenor einer Konferenz des Arbeitgeberverbandes Fedil, die am Montag in der "Chambre de commerce" stattfand.

Rund 18.000 Menschen suchen derzeit eine Arbeit. Die Arbeitslosenquote beträgt 6,9 Prozent. 53 Prozent der Arbeitssuchenden sind älter als 40 Jahre. 11,4 Prozent sind jünger als 25 Jahre. 45 Prozent der Arbeitssuchenden sind länger als zwölf Monate bei der ADEM eingeschrieben.

Angesichts dieser Zahlen – und nicht zuletzt um die Diversität zu fördern – hat der Staat eine Vielzahl an Maßnahmen eingeführt, die Anreize bieten sollen, Menschen in Lohn und Brot zu nehmen.

Stellt ein Unternehmen z.B. einen Arbeitssuchenden ein, der seit mehr als drei Monaten bei der ADEM eingeschrieben ist, kann dieser einen Teil seines Gehaltes über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen. Ein weiteres Beispiel für eine Maßnahme des Staates ist der «Contrat d’initiation à l’emploi» (CIE), der sich an Arbeitssuchende wendet, die weniger als 30 Jahre alt sind und bereits seit mehr als drei Monaten nach einem Arbeitsplatz fahnden. Wer eine solche Person einstellt, der kann damit rechnen, dass der Staat 50 Prozent des Gehaltes zahlt. Stellt er eine Person ein, die zum «unterrepräsentierten Geschlecht» gehört (weniger als 40 Prozent der Belegschaft), sind es sogar 65 Prozent. «Viele Unternehmen wissen davon nichts», so Guy Pütz (ADEM) gegenüber dem Tageblatt. Erstaunlich, denn sowohl die Vertreter der Fedil wie auch Pütz waren sich gestern einig, dass hier durchaus wirtschaftliches Potenzial besteht.

Zwangsverpflichtungen vermeiden

Es fällt auf, wie wenig die Arbeitgeber von der ADEM Gebrauch machen. Nur etwa 30 Prozent der offenen Stellen werden der Arbeitsagentur gemeldet, obwohl dies eigentlich vom Arbeitsgesetz gefordert wird. Das Gesetz sehe sogar Sanktionen vor, wenn dies nicht geschieht, erklärte Patricia Hemmen, Beraterin der Fedil, am Montag. «Ihr habt sowieso nicht die richtigen Bewerber für uns», höre er hier und da aus den Unternehmen, sagt Pütz. Dies sei zwar manchmal richtig, aber er rief die Arbeitgeber dazu auf, freie Stellen dennoch zu melden. Durch diese Transparenz und die zusätzlichen Informationen könne sich das Arbeitsamt verbessern.

Pütz wies auch darauf hin, dass die ADEM nur in 32 Prozent der Fälle ein Feedback bekommt, wie ein vermitteltes Vorstellungsgespräch mit den Arbeitssuchenden verlaufen ist. Dieses Feedback sei für die Agentur wichtig. «Wir wollen wissen, ob wir unsere Arbeit gut machen», so Pütz. Immerhin übernimmt die ADEM immer mehr die Vorauswahl für die Unternehmen. Unternehmern, die das Gefühl haben, die Arbeitsagentur schicke ihnen Kandidaten, die nicht der Stellenbeschreibung entsprechen, rät er – ganz unbürokratisch –, einfach anzurufen.

All die Hilfen seien eine «bonne chose», so Pütz, allerdings könne man dem Problem langfristig nur mit Ausbildung begegnen.

Einen weiteren Grund, weshalb die Unternehmen in Sachen Arbeitslosigkeit mit der ADEM zusammenarbeiten sollten, kennt Marc Kieffer, Berater bei der Fedil. In anderen Ländern beobachte man, dass der Staat die Unternehmen per Gesetz zwinge, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit anzupacken. Etwa mit Quoten für das Einstellen von Arbeitslosen. «Ich denke, wir müssen unbedingt Zwangsverpflichtungen durch den Gesetzgeber, durch voluntaristische Aktionen, verhindern», so Kieffer.