Während der vorprozessualen Ermittlungen gegen Sylvia H., François D. und David R., denen Fälschung, Diebstahl und Betrug in der banalen Affäre um einen abgeschleppten Wagen vorgeworfen wurden, lehnte einer der Angeklagten den zuständigen Untersuchungsrichter ab, weil dieser nicht unparteiisch gegenüber dem jüdischen Mitangeklagten David R. sein könne.
In einem Brandbrief warf François D. dem Ermittlungsrichter vor, aus einer antisemitischen Familie zu stammen und David R. nur angeklagt zu haben, weil dieser den Nachnamen einer bekannten jüdischen Dynastie von europäischen Bankiers trage, was ihm vom Vorsitzenden Klein berechtigterweise den Vorwurf der böswilligen Sippenhaft einbrachte.
Alle damaligen Luxemburger seien in der Wehrmacht gewesen, so die skurrile Meinung des sich selbst aus dem Rollstuhl verteidigenden Angeklagten.
Effekthascherei?
Da er sich jedem Arztbesuch widersetzte, nahmen ihm die Ermittler auch seine Behinderung nicht ab. Sie diene ihm vor Gericht lediglich als schuldmindernde Effekthascherei.
Jedenfalls erstattete der Untersuchungsrichter umgehend Verleumdungsklage und sein Anwalt forderte für den Magistraten insgesamt 4.000 Euro an Schadenersatz ein, während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sechs Monate Haft mit möglicher Bewährung forderte.
Am Mittwoch nun wurde François D. zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.
Zu Demaart
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