Der LSAP-Abgeordnete Franz Fayot will von Justizminister Félix Braz wissen, ob es stimmt, dass Prostituierte, welche die im Gesetz festgelegte Zone, wo sie ihrem Gewerbe nachgehen können, verlassen zur Zahlung drastischer Geldstrafen von bis zu 500 Euro verurteilt werden. Der LSAP-Politiker erinnert daran, dass viele dieser Frauen ausgebeutet werden. Er stellt die Frage, ob es nicht sinnvoller sei die Zuhälter zu bestrafen, anstatt die Prostituierten zur Kasse zu bitten.
In seiner Antwort erklärt Justizminister Braz (déi gréng), dass die Frauen nur wegen Kundenfangs (racolage) bestraft werden. Dieser sei gesetzlich verboten. Die Tatsache, außerhalb der vorgeschriebenen Zone auf dem Bürgersteig hin- und her zu spazieren sei kein Vergehen.
Bußgelder
Im letzten Jahr wurden 49 Affären vor die Richter gebracht. Es wurden 17 Bußgelder ausgesprochen. In diesem Jahr wurden bisher fünf Klagen wegen Kundenfang bei Gericht eingereicht. vier davon werden in Verhandlungen zur Sprache kommen. Bislang wurden elf Bußgelder erhoben. Über die Höhe der Strafen macht der Minister in seiner Antwort keine Angaben.
Félix Braz erinnert auch daran, dass nicht alle Frauen, die außerhalb der reservierten Zone aufgegriffen werden Opfer von Menschenhändlern oder Zuhältern seien. Die Damen würden von der Polizei identifiziert. Wenn festgestellt wird, dass die Frau ausgebeutet wird, wird sie sofort von der Straße genommen und an die zuständigen Hilfseinrichtungen vermittelt. Des Weiteren würden diese Frauen von einer speziellen Immunität profitieren und nicht verurteilt werden.
Eine Frage der öffentlichen Sicherheit
Wenn Bußgelder erhoben werden, habe dies vor allem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Hygiene zum Ziel, erinnert Braz. Alle gebührenpflichtige Verwarnungen die im kommunalen Polizeireglement enthalten seien würden des Weiteren nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministers fallen. Hier seien die Gemeinden verantwortlich.
In Luxemburg wird die Zahl der Prostituierten auf mehr als 500 geschätzt. Etwa 50 davon sind auf dem Straßenstrich tätig. Die Dunkelziffer sei aber hoch, betont die Polizei. In Luxemburg ist die Prostitution nicht verboten. Zuhälterei wird dagegen bestraft und verfolgt. Luxemburg sucht seit Jahren eine Lösung im Umgang mit der Prostitution. Die Straßenprostitution findet fast ausschließlich in der Hauptstadt statt. Mehrere Straßen im Bahnhofsviertel in Luxemburg sind nachts für die Sexarbeiterinnen reserviert.
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