Sonntag25. Januar 2026

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Änderungen im «Code de la route»

Änderungen im «Code de la route»
(Roland Weihrauch)

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Ab Samstag gelten neue Regelungen im "Code de la route". Diese betreffen unter anderem Elektrofahrzeuge, die "conduite accompagnée", den Moped-Führerschein und Senioren.

Wie das Ministerium für Nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur am Freitag mitteilte, sind ab Samstag mehrere Änderungen im „Code de la route“ in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Elektroautos, spezielle landwirtschaftliche Anhängefahrzeuge, die „conduite accompagnée“, den Moped-Führerschein, Senioren und Halter von abgelaufenen Führerscheinen

Um die Benutzung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen zu fördern, wird der Begriff „Véhicule automoteur électrique“ (Elektrofahrzeug) in der Straßenverkehrsordnung verankert. Ebenso wurde die dazugehörige Beschilderung für Parkplätze und Tankstellen entworfen, die über eine Aufladestation für Fahrzeuge verfügen, die mit alternative Kraftstoffen betrieben werden.

Die zulässige Breite für spezielle landwirtschaftliche Anhängefahrzeuge wurde auf 3 Meter erweitert. Sie sind nun überall auf den Straßen erlaubt. Zusätzlich wurde die Höchstmasse pro Achse auf 12 Tonnen festgesetzt. Bedingung ist jedoch, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.

«Conduite accompagnée»

Beim Begleiteten Fahren wird die „Carte de légitimation“ für die Begleitperson abgeschafft, weil diese schon im „Certificat d’apprentissage“ aufgeführt ist. Auch abgeschafft wird das Bewertungsschreiben, das das Fahrverhalten des Führerscheinkandidaten während der „conduite accompagnée“ begutachtet und bislang am Tag des praktischen Examens an den Prüfer übergeben werden musste. Auf diese Weise soll die Objektivität des praktischen Examens gewährleistet bleiben. Kandidaten, die bereits zweimal beim praktischen Führerscheintest durchgefallen sind, dürfen künftig weiter im Rahmen der „conduite accompagnée“ fahren. Bislang war dies nicht erlaubt.

Beim Moped-Führerschein (Kategorie AM „Cyclomoteur“) müssen die Kandidaten nun neben der theoretischen Ausbildung samt Prüfung eine siebenstündige praktische Ausbildung absolvieren.

Neue Regelung für Senioren

Der Führerschein von Personen zwischen 70 und 80 Jahren wird künftig für fünf Jahre verlängert. Ab 80 Jahren muss diese Verlängerung jedoch alle zwei Jahre beantragt werden. Diese Regelung tritt ab dem 1. September 2015 in Kraft.

Personen, bei denen der Führerschein mehr als sechs Jahre abgelaufen ist, müssen sich einer praktischen Prüfung unterziehen und diese auch bestehen, um ihren Führerschein erneuert zu bekommen.