Ana Pérez Gutiérrez aus Mataró in der Provinz Barcelona hatte behauptet, die EU-Kommission habe für die Warnhinweise rechtswidrig ein Foto ihres an Krebs verstorbenen belgischen Mannes verwendet und damit die Ehre ihres Gatten, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht an der eigenen Abbildung verletzt.
Das umstrittene Bild, das nur den unteren Teil des Gesichts eines Mannes zeigt, der auf einer Bahre liegt, wurde nach Überzeugung der Klägerin während eines Krankenhausaufenthaltes ihres Mannes in Barcelona im Jahr 2002 gemacht. Sie hatte deshalb Schadenersatz in Höhe von knapp 14 Millionen Euro gefordert.
Keine Beweise
Der Warnhinweise auf Zigarettenschachteln ist nicht rechtswidrig, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Es lässt nicht nicht beweisen, ob es sich um den an Krebs gestorbenen Mann handelt, begründet das Gericht.
Die EU-Kommission hatte entgegnet, es handle sich um ein Bild, das von einer Agentur mit Hilfe eines Fotomodells produziert worden sei. Obwohl auch ein Arzt, ein Freund und ein Nachbar des Belgiers auf dem Bild den 2010 verstorbenen Mann zu erkennen geglaubt hatten, wies der EuGH die Klage mangels Beweisen ab.
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