Dienstag27. Januar 2026

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60 Klagen pro Jahr

60 Klagen pro Jahr
(Pthery)

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Jedes Jahr werden im Durchschnitt 60 Klagen gegen Ärzte eingereicht, welche in Pflegeheimen die Patienten betreuen. Ihnen wird u.a. Schmu bei den Abrechnungen vorgeworfen.

Berechnen die Ärzte den Patienten in den Plegeheimen zu viel? Die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt wollte auf diese Frage eine Antwort erhalten. Angeblich berechnen laut Patientevertriedung und Medienberichten verschiedene Ärzte auch Kurzvisiten von nur einigen Minuten wie eine richtiger Arzbesuch, der in der Regel etwa 20 Minuten dauern sollte, so Arendt. Des Weiteren würden sie für jeden Patienten des Pfelgeheims separate Fahrtkosten in Rechnung stellen. Auf diese Weise entstünden zusätzliche Kosten für die Versicherten und die Gesundheitskasse, erinnert die Abgeordnete.

Schließlich würden zwischen einigen Ärzte und Pflegeheimen «enge Verbindungen» bestehen. Die Mediziner würden regelmäßig sämtliche Senioren des Heims besuchen. Die Einwohner hätten so de facto nicht mehr die freie Wahl des Arztes.

Nacy Arendt will wissen, wie die medizinische Betreuung in den Pflegeheimen kontrolliert wird.

Kontrollen nur bei Beschwerden

In seiner Antwort sagt Sozialminister Romain Schneider, dass die Cellule d’évaluation et d’orientation» (CEO) die Betreuung in den Heimen überwacht. Die Kontrollen werden aber nur durchgeführt, wenn Probleme gemeldet werden. Die CEO hat in den letzten Jahren durchschnittlich 60 Klagen von Einwohnern der Pflegeheime oder ihren Angehörigen erhalten, so Schneider.

Im Falle einer Beschwerde wird ein Hausbesuch gemacht, so der Minister weiter. Die Prüfer erhalten Zugriff auf die Akte des Patienten und führen Gespräche mit den Verantwortlichen der Einrichtung und dem Kläger. Die CEO nimmt auch Klagen im Rahmen der häuslichen Pflege entgegen.

Was ist erlaubt, was nicht

Der Sozialminister bestätigt in seiner Antwort dann auch, dass es Fälle von Missbrauch bei den Arztabrechnungen gibt. Er verweist auf den Deontologiecodex der Ärzteschaft. Bei einem Fahlverhalten könne der Mediziner bestraft werden. Ein Telefongespräch kann zum Beispiel nicht als Arztbesuch gewertet werden. Eine Visite muss vom Patienten oder jemanden aus seinem direkten Umfeld angefragt worden sein. Auch die Fahrkosten dürfen nicht mehrmals berechnet werden, wenn alle Patienten sich im selben Haus befinen, erklärt der Minister. Schneider betont auch, dass die Versicherten die frei Wahl des Arztes haben und sich nicht unbedingt vom «Hausarzt» der Heimleitung untersuchen lassen müssen.

Die Statistiken würden aber nicht auf eine zu hohe Häufigkeit der Arztbesuche schließen lassen, beruhigt Romain Schneider. Die Anzahl der Visiten wird des Weiteren in den Statuten der Gesundheitskasse auf zwölf pro Semester begrenzt.

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