Die Flüchtlingskrise hat Luxemburg erreicht. Die Anzahl der Personen, die internationalen Schutz beantragen, stieg in diesem Jahr um 20 Prozent. Die Erhöhung der Flüchtlingszahl bringt jedoch Probleme mit sich, zum Beispiel was die Erfassung, die Betreuung oder die Beherbergung betrifft. Da ist jede Hilfe willkommen.
So haben schon mehrere Personen hier in Luxemburg beschlossen einen oder mehrere Flüchtlinge aufzunehmen. Das «Tageblatt» berichtete schon von solchen freiwilligen Helfern. Diese klagen jedoch über einen Mangel an Unterstützung seitens des Staates. Die LSAP-Abgeordneten Taina Bofferding und Yves Cruchten wollten von Familienministerin Corinne Cahen wissen, welche Hilfe die Asylbewerber bekommen, welche Rechte sie haben und welche Unterstützung die freiwilligen Helfer erhalten.
Hilfe in allen Lebenslagen
In ihrer Antwort betont die Integrationsministerin, dass im Zuge der Flüchtlingskrise eine wahre Solidaritätswelle ausgelöst wurde. Das OLAI (Office luxembourgeois de l’accueil et de l’intégration) hat bisher 750 Hilfsanträge von Privatpersonen, Vereinigungen oder NGOs gezählt. Sie wollen zum Beispiel gratis Sprachenkurse organisieren, Flüchtlinge bei sich aufnehmen, Asylbewerber bei ihren administrativen Prozeduren unterstützen oder den Flüchtlingskindern bei den Hausaufgaben helfen.
Die Ministerin begrüßt die Solidarität der Luxemburger, vor allem jene, die Flüchtlingsfamilien bei sich aufnehmen wollen. Sie rät aber, dass nur Neuankömmlinge beherbergt werden sollen, die das Flüchtlingsstatut erhalten haben. Das OLAI wird sich mit den Gastfamilien in Verbindung setzen, so Corinne Cahen. Die Ministerin betont weiter, dass die Personen, welchen das Flüchtlingsstatut zugesprochen wurde, ein Anrecht auf die vom Gesetz vorgeschriebenen Sozialleistungen haben. Darunter falle auch das garantierte Mindesteinkommen (RMG). Sie hätten des Weiteren, wie die anderen Einwohner des Landes, Zugang zu den Gesundheits- und Sozialleistungen. Die Flüchtlinge, die das Statut noch nicht erhalten haben hätten indes ein Anrecht auf Grundversorgung (Kleider, Nahrung, medizinische Hilfe, Transport, psycho-soziale Betreuung). Ob sie in einem Heim oder bei Privatleuten untergekommen sind, spiele in dem Zusammenhang keine Rolle, erklärt die Ministerin.
Die Höhe des garantierten Mindesteinkommens (RMG) werde auf Basis der Zusammensetzung der Wohngemeinschaft berechnet, erklärt Cahen. Sie habe dem nationalen Solidaritätsfonds aber aufgetragen, die Flüchtlinge, die von Privathaushalten aufgenommen wurden, als eigenständige Haushaltsgemeinschaft anzusehen. Das Gesetz sehe solche Fälle vor, betont die DP-Ministerin. Das Einkommen der Gastfamilie werde dann bei der Berechnung des RMG des Flüchtlings nicht in Betracht gezogen.
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