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«Ausländer-Wahlrecht durch die Hintertür»

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Am Donnerstag stellte Felix Braz das neue Nationalitätengesetz vor. Ein Versuch, das Ausländerwahlrecht trotz gescheitertem Referendum durchzusetzen, laut der Initiative "nee2015".

Es war seit Referundumsende ruhig geworden um die Initiative «nee2015». Fred Keup, Initiator der Aktionsgruppe, hatte eigentlich angekündigt, sich nach dem Referendum aus der Politik zurückzuziehen. Jetzt ist die selbsternannte «politische Mitte» wieder da, und nimmt das neue Nationalitätengesetz in die Mangel. Ihr neuer Name: «nee2015-Wee2050».

Die Mitteilung setzt eines vorweg: Luxemburger wollen laut ihr eine Verbindung zwischen Wahlrecht, Nationalität und Sprache. Die Initiative wirft dem Minister jetzt vor, jedem die Nationalität geben zu wollen, ohne gute Kenntnisse der Sprache. Felix Braz versucht laut der Aktionsgruppe das Ausländerwahlrecht durch die Hintertür einzuführen.

Die vier Kritikpunkte

Es wird dem Minister vorgeworfen, dass die benötigten «Sprachkenntnisse fast auf Null» herabgesetzt werden. Weiterhin sollen Ausländer, die acht Jahre im Land leben, die Nationalität bekommen «ohne ein Wort luxemburgisch zu reden».

Die Initiative kritisierte auch, dass Partner eines Luxemburgers die Nationalität beantragen können, ohne ein Wort luxemburgisch zu sprechen und dass Kinder, die noch nie eine luxemburgische Schule besucht haben, die Nationalität beantragen können.

Das neue Gesetz

Am Donnerstagnachmittag hatte Felix Braz das neue Gesetz vorgestellt. Es sieht unter anderem vor, dass bei den Sprachkenntnissen das Verstehen von B1, um eine Stufe auf A2 herabgeschraubt wird. Das Sprechen bleibt auf A2. Nach acht Jahren kann man die Nationalität beantragen ohne einen Sprachtest durchzuführen, wenn man 100 Stunden Luxemburgisch-Kurse nachweisen kann.

Ein Partner kann durch die sogennante «Option» Luxemburger werden, wenn das Paar drei Jahre lang verheiratet ist und über ausreichend Kenntnisse in einer der drei Sprachen hat. Durch das Bodenrecht der ersten Generation, können Kinder mit zwei ausländischen Eltern Luxemburger werden, allerdings müssen sie hierfür in Luxemburg geboren sein und die Nationalität kann erst beantragt werden, wenn das Kind zwölf Jahre alt ist.

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