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«Es fehlt oftmals an Beweisen»

«Es fehlt oftmals an Beweisen»
(Editpress/Hervé Montaigu)

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Der Staat verfügt über ausreichend legale Mittel gegen organisierte Bettelei. Nur beweisen lässt sich dieser Verdacht nicht so einfach.

Der Staat ist durchaus in der Lage, organisierte Bettelei und die Ausbeutung von Menschen zu Bettelzwecken zu bekämpfen. Das sagen gleich drei Minister in einer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar.

Wochenlang hatte das Thema organisierte Bettelei in der Hauptstadt im August für Schlagzeilen gesorgt. Auslöser war ein Schreiben von Me Gaston Vogel an die hauptstädtische Bürgermeisterin gewesen, sie würde den Umtrieben dieser Banden nichts entgegensetzen. Der Rechtsanwalt hatte die Initiatoren und Akteure dieser Vergehen in Osteuropa verortet, insbesondere in Rumänien. Kritiker hatten ihm Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen. Lydie Polfer hatte ihrerseits betont, der Stadtführung seien die Hände gebunden. Auch würden Ermittlungen oftmals eingestellt.

Verdächtige erscheinen nur selten

Probleme mit der Beweisführung führen auch Dan Kersch, Felix Braz und Etienne Schneider in ihrer Antwort an. Die Tatverdächtigen hätten oftmals keinen festen Wohnsitz, weder in Luxemburg noch im Ausland. Dies erschwere die Zustellung der Gerichtsvorladung und des Urteils. Die Prozesse fänden ohnehin in der Regel in Abwesenheit der Verdächtigen statt. Die meisten Affären müssten jedoch mangels Beweisen klassiert werden.

Ermittlungen bei Verdacht auf Menschenhandel ermöglichen den Einsatz zusätzlicher rechtlicher Mittel. Die drei Minister nennen dabei u.a. Abhörmaßnahmen. Derlei Untersuchungen könnten jedoch nur eingeleitet werden, wenn Indizien über einen Straftatbestand vorliegen. Ermittlungsergebnisse würden oftmals erst Monate oder sogar Jahre später vorliegen und würden davon abhängen, wie Luxemburger Rechtshilfeersuchen von den kontaktierten Ländern behandelt werden.

Das legale Arsenal zur Bekämpfung der organisierten Bettelei ist laut Regierung vorhanden. Die einfache Betttelei hingegen soll auch in Zukunft nicht verboten werden. Skeptisch äußern sich die Regierungsvertreter zur Forderung nach Einführung des „Platzverweises“. Dieser würde gegen das elementare Recht eines jeden verstoßen, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. Aufgabe der Polizei sei das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung und dazu gehöre auch, darauf zu achten, dass die kommunalen Reglemente eingehalten werden. Die kommunalen Agenten sollen stärker in diese Aufgabe miteingebunden werden. Eine Reform ihres Aufgabenbereichs steht an.

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