Die Schweiz hat mit der Verurteilung eines Türken wegen «Leugnung des Völkermords an den Armeniern» gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag fest.
Die Richter der Großen Kammer bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil vom Dezember 2013, gegen das die Schweiz Rechtsmittel eingelegt hatte. Der Kläger, der nationalistische türkische Politiker Dogu Perincek, hatte 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz einen «Völkermord» an den Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts als «internationale Lüge» bezeichnet. Dafür wurde er zwei Jahre später in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Schweizer Justiz warf ihm «Leugnung des Völkermords» an den Armeniern aus «rassistischen Gründen» vor.
Der Völkermord an den Armeniern war einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts. Er geschah während des Ersten Weltkrieges im damaligen Osmanischen Reich. Zwischen 1915 und 1916 kam es zu systematischen Massakern und Todesmärschen. Nach armenischer Darstellung wurden im Jahr 1915 etwa 1,5 Millionen Landsleute systematisch getötet. Die Türkei spricht von 500.000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod.
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