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«Chargés» auch in der Grundschule aufwerten

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Der Landesverband (FNCTTFEL) ist besorgt. Anders als man denken könnte sind die Probleme der Lehrbeauftragten, besonders in der Grundschule, noch nicht geregelt worden.

Die „Association des chargés de l’enseignement national“ (ACEN) und Bildungsminister Claude Meisch haben am Montag ein Abkommen unterzeichnet. Darin wird die Laufbahn der «chargés» aufgewertet. Die Lehrbeauftragten decken im Sekundarunterricht ein Viertel des gesamten Unterrichts ab. Nach der Unterschrift sei aber der Eindruck entstanden, dass jetzt das Problem der Lehrbeauftragten geregelt worden sei. Das sei aber falsch, betont die FNCTTFEL am Donnerstag. Vor allem in der Grundschule gäbe es noch einige Fragen zu beantworten. Etwa 1.000 Lehrbeauftragte arbeiten in den Grundschulen: Der Landesverband repräsentiert davon etwa 40 Prozent, wurde am Donnerstag betont.

Ein großes Problem bleiben laut FNCTTFEL die befristeten Verträge (CDD). 720 der 1.000 Lehrbeauftragen hätten einen solchen Vertrag unterschrieben. Nun werde aber oft der Wechsel von einem befristeten zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag verhindert, moniert die Gewerkschaft. Normalerweise müsste man nach zwei Jahren einen unbefristeten Vertrag (CDI) angeboten bekommen. Nun gibt es aber Ausnahmen, wo die Lehrbeauftragte nicht in den Genuss einer unbefristeten Anstellung kommen können. Und gerade diese Ausnahmen würden oft geltend gemacht, ärgert sich der Landesverband. So kann zum Beispiel einem Lehrbeauftragten sein CDI bei einem Schulwechsel verweigert werden. Viele Lehrbeauftragte ersetzen Lehrer, die in Mutterschaftsurlaub sind. Wenn die Person, die er ersetzen soll, aber wechselt, erhält er keinen unbefristeten Vertrag. Die FNCTTFEL fordert deshalb, dass bei der Einstellung der «chargés» dem CDI der Vorzug gegeben werden soll. Die CDDs müssten die absolute Ausnahme bilden.

Kein «brevet» = kein Beamtenstatut

Verbesserungsbedarf gibt es ebenfalls, was das Statut der «chargés» betrifft. Bei der Reform des Staatsbeamten-Status wurde festgelegt, dass die Lehrbeauftragten als «Angestellte» (employés) beim Staat eingestellt werden. Nach 15 Jahren sei es dann möglich, sie in den Rang eines Beamten zu heben. Nun ist eine der Bedingungen, um Lehrer zu werden aber der Erhalt eines speziellen Lehrer-Zeugnisses (brevet). Welches die Lehrbeauftragten nicht haben. Somit können sie nicht Beamte werden. Aus diesem Grund fordert die Gewerkschaft die Schaffung eines zweiten Bildungsweges neben der Arbeitszeit für die «chargés», um dieses Zeugnis zu bekommen.

Dann fordert der Landesverband noch das Herabsenken des Arbeitspensums bei den Lehrbeauftragten von 24 Stunden auf 23 Stunden in der Grundschule und von 26 Stunden auf 25 Stunden in der Vorschule. Es soll damit dem Pensum der Lehrer angepasst werden.

Schließlich wird die Einführung einer Altersteilentlastung gefordert. Die FNCTTFEL erinnert daran, dass die «chargés» mit 55 Jahren 25 Prozent mehr arbeiten als die Lehrer. Das sei nicht hinnehmbar.

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