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Keine TVA bei Bitcoin-Umtausch

Keine TVA bei Bitcoin-Umtausch

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Auf den Umtausch von Bitcoins in Euro oder andere reguläre Währungen wird keine Umsatzsteuer fällig.

Auf den Umtausch der virtuellen Währung Bitcoin fällt nach einem EU-Urteil keine Mehrwertsteuer an. In dieser Hinsicht sei die Internet-Währung wie andere Zahlungsmittel zu behandeln, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-264/14).

Bitcoin ist eine umstrittene digitale Währung, die im Internet entstand und seit 2009 im Umlauf ist. Bitcoins werden auf den Computern der Nutzer erzeugt, können aber online mit etablierten Währungen wie Dollar oder Euro gekauft werden.

Ein Fall aus Schweden

Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Schweden. Ein Mann wollte dort den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt anbieten. Deshalb wollte er von der in Schweden zuständigen Kommission wissen, ob für den An- und Verkauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

Die Kommission sagte ja, weil Bitcoins wie gesetzliche Zahlungsmittel verwendet würden – Umsätze mit letzteren sind in der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit.

Steuerbehörde zog vor Gericht

Die Steuerbehörde sah das anders und zog vor das oberste Verwaltungsgericht das Landes. Dieses bat die obersten europäischen Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Bitcoins sind kontrovers, unter anderem, weil die Kurse stark schwanken. Zudem steht die Währung im Verdacht, als Mittel zur Geldwäsche zu dienen.

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