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Homejacking- Bande vor Gericht

Homejacking- Bande vor Gericht
(Boris Roessler)

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Am Montag mussten sich drei Männer wegen bewaffnetem Raubüberfalls vor Gericht verantworten. 2013 waren sie in ein Haus eingebrochen und hatten die Bewohner gefesselt.

Sowohl die drei Beschuldigten Elvir B., Namuel C., Hugo G., als auch Muamer B., Demir B., Izet A. und Davidson C. wurden bereits im Mai dieses Jahres zu Haftstrafen zwischen drei und zehn Jahren Haft verurteilt. Die drei erstgenannten waren aber nicht mit ihrer Strafe einverstanden und legten Berufung ein.

Unter anderem wird ihnen vorgeworfen, am 6. März 2013 als Bande nachts bewaffnet in ein bewohntes Haus eingebrochen zu sein und rund 8.500 Euro, eine Browning (Feuerwaffe) sowie zwei Luxusuhren, Handys und iPads gestohlen zu haben. Eine DNA-Expertin erklärte in erster Instanz, dass Spuren von Namuel C. am Tatort gefunden wurden. Der Ermittler berichtete im ersten Prozess, dass das gestohlene Handy kurz danach geortet wurde.

Mit Handschellen gefesselt

Es seien vier Täter gezählt worden, welche die drei Kinder und die Frau im Untergeschoss auf ein Bett legten und eine Decke über sie zogen. Der Vater wurde dann, nachdem er den Safe geöffnet hatte, mit Handschellen an ein Sportgerät im Erdgeschoss gefesselt wurde. Ein weiterer Ermittler erklärte im ersten Prozess, dass man im Umkreis des Opfers relativ schnell fündig wurde.

Bei Namuel C. wurde schließlich die gestohlene Browning-Pistole Buck Mark mitsamt Munition gefunden. Es stellte sich auch heraus, dass die Täter das Haus mehrere Monate vor dem Überfall beobachteten. Elvir B. erklärte in erster Instanz, dass sein Bruder Demir ein Monat als Aushilfe beim Opfer arbeitete. Daraufhin habe er sich im Internet über den Mann informiert. Es stellte sich auch laut den Ermittlern heraus, dass Hugo G. in der Gruppe den vagen Plan äußerte, man müsse irgendwie zu Geld kommen. Elvir B. steuerte dann seine konkrete Idee bei, die Familie zu überfallen. Es ging nur ums Klauen, so der Angeklagte.

Im Carport aufgelauert

Das Opfer schilderte im ersten Prozess, dass drei der Männer ihm im Carport aufgelauert hätten, während die anderen über die Mauer sprangen. Sie zwangen ihn, die Kinder ruhigzustellen, bevor er unter dem Druck einer Waffe den Safe öffnen und den Inhalt aushändigen musste. Nachdem sie auch noch die 300 Euro aus seiner Brieftasche an sich genommen hatten, wollten sie mit ihm und seiner Kreditkarte das Konto räumen. Als dies nicht funktionierte, drohten sie ihm, seinen Vater aufzusuchen, der in der Nähe wohnt. Doch zogen sich die Täter zurück und fielen deshalb in der Nachbarschaft auch nicht auf.

Vor den Berufungsrichtern betonte Elvir B. dass er Berufung eingelegt hatte, weil er nicht mit dem Strafmaß einverstanden ist: „Ich war zwar dabei, allerdings ist dies die erste Straftat, die ich beging. Deswegen sind zehn Jahre Haft meiner Meinung nach zu hoch angesetzt“. Sein Rechtsanwalt, Me Sam Ries, plädierte, dass sein Mandant nicht die Initiative ergriffen hätte um den Raubüberfall zu begehen. Auch Namuel C. erklärte vor dem Berufungsgericht, dass er an dem Überfall beteiligt war, jedoch von Hugo G. gezwungen wurde. Sein Verteidiger forderte dann auch, dass die Strafe heruntergesetzt werden müsste.

Beobachtungen des Hauses

Hugo G. seinerseits erklärte, dass er durch die anderen in diese Affäre mit hinein gerutscht sei. Er habe niemandem Schaden wollen. In der Tatnacht soll er nicht dabei gewesen sein. Angeblich war er in Estland. Laut seinem Verteidiger, Me Pim Knaff, war er nur an einigen Beobachtungen des Hauses dabei. Er habe sich an Izet A. gewandt, der immer wieder die Entscheidung traf, das Haus zu beobachten.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft betonte in ihrem Strafantrag, dass Elvir B. der Drahtzieher des Raubüberfalls war. Auch sei es derselbe B. gewesen, der die Waffe in der Hand hielt und das Opfer dazu zwang, den Safe zu öffnen. Sie beantragte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz gegen Elvir B. und Namuel C. Gegen Hugo G. wurde Freispruch beantragt. Das Urteil ergeht am 25. November.

15 bis 20 Jahre Haft

Nicht nur bewaffneter Raubüberfall sondern ebenfalls Freiheitsberaubung und Hehlerei wird den drei Beschuldigten vorgeworfen. Der erschwerende Umstand, dass der Raubüberfall in der Nacht stattfand, kommt ebenfalls hinzu. Auch, dass sie das Opfer mit einer Waffe bedroht haben, spricht gegen die Angeklagten. Laut Gesetz, drohen den Angeklagten zwischen 15 und 20 Jahre Haft.

Allerdings ist die Beweislage gegen jeden der drei nicht die Gleiche. Am Tatort wurden DNA- Spuren von Namuel C. gefunden. Auch hatten die Ermittler bei dem Mann die Browning-Pistole sichergestellt. Elvir B. seinerseits betont, dass er dabei war, aber nicht die Hauptrolle gespielt hat. Hugo G. war zwar bei den Beobachtungen des Hauses dabei. An dem Überfall war er aber nicht beteiligt. Nun ist es an den Richtern, in dieser Affäre zu urteilen.