Vor einer Woche griff UEL-Geschäftsführer Jean-Jacques Rommes die Gewerkschaften scharf an. Diese hätten beim Arbeitstreffen des „Comité permanent du travail et de l’emploi“ einen „absurden Katalog an Forderungen gestellt“ und würden die einzige Erwartung des Patronats – eine Flexibilisierung der Arbeitszeit – konsequent blockieren.
Bis zum 31. Dezember soll der Teil des nationalen Beschäftigungsplans (PAN-Gesetz), der die Arbeitszeiten regelt, erneuert werden. Dass die Gewerkschaften vor diesem Hintergrund nicht „nur stören“, die aktuelle Situation alles andere als befriedigend ist und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht hinnehmbar ist, verdeutlichte am Donnerstag Nico Clement vom OGBL. Seit der Einführung der Referenzperioden sei die Verteilung der Arbeitsstunden teilweise völlig unvorhersehbar geworden.
Flexibles System
Zwar werde am Ende einer vierwöchigen Referenzperiode ein 40-Stunden-Durchschnitt pro Woche angestrebt, wie die Arbeitsstunden aber innerhalb der Woche geleistet werden, sei nicht festgelegt. So sei es durchaus möglich, dass „innerhalb der vier Wochen mal keine oder mal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden“, betonte Nico Clement. Mehrere verschiedene Schichtensysteme oder der Ausfall von Ruhetagen seien keine Ausnahme. Laut dem OGBL geht dies auf Kosten des Privatlebens der Arbeitnehmer.
Dementsprechend fällt die Bilanz von Clement aus: „Das PAN-Gesetz von 1999 ist ein schlechtes Gesetz, das weder verlängert noch weiter verschlechtert werden darf“. Vor diesem Hintergrund stellt die Gewerkschaft eine Reihe von Forderungen, „die angesichts der aktuellen Situation nicht übertrieben sondern vernünftig sind“, so Clement. Mehr Mitbestimmung bei der Einführung von Arbeitsplänen und der Referenzperiode in Unternehmen ist das Kernelement der Forderungen des OGBL. Hierdurch soll eine Erweiterung der vierwöchigen Referenzperiode nicht möglich sein, außer sie wird im Rahmen eines Kollektivertrags mit den Gewerkschaften ausgehandelt. Zudem will der OGBL die Möglichkeit für Betriebe ohne Kollektivvertrag, eine Verlängerung der Referenzperiode zu beantragen, ersatzlos streichen. Clement weist des Weiteren darauf hin, dass die Gewerkschaft ebenfalls darauf pocht, dass Überstunden, die nicht im Arbeitsplan eingetragen sind, anerkannt und bezahlt werden. Letztlich hebt Nico Clement hervor, dass die Forderung der Arbeitgebervereinigung UEL nach einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit unnötig und nicht zu akzeptieren sei. In vielen Bereichen, wie beispielsweise dem Transport oder dem Handel, sei bereits eine maximale Flexibilität erreicht. „Ich habe noch nie von einem Unternehmen gehört, dass Konkurs anmelden musste, weil die Arbeitnehmer nicht bereit waren, länger oder spontan zu arbeiten. Aber sie wollen eine Gegenleistung wie die Bezahlung von Überstunden“, so Clement. Die Arbeitnehmer seien somit bereits flexibel und würden sowieso europaweit im Bereich der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden weit vorne liegen.
Somit hat der OGBL verdeutlicht, dass er bei seiner von der UEL kritisierten Position bleibt und sich vehement gegen den Vorwurf einer angeblichen „Absurdität“ seiner Forderungen wehrt.
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