Die vorprozessuale Ratskammer („Chambre du conseil“) hatte den 20-jährigen Ben H., dem zwei sexuelle Nötigungen mit Freiheitsberaubung und Gewaltanwendung vorgeworfen werden, wegen mildernden Umständen (jugendliches Alter und keine Vorstrafen) vor das von Sylvie Conter präsidierte Strafpolizeigericht zitiert, obwohl dafür laut Artikel 442-1 eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft von den Richtern nicht unterschritten werden darf.
Das Gericht erklärte sich am Freitag als einfache Strafkammer denn auch nicht zuständig für diesen Fall, da es sich bei einer Vergewaltigung um einen kriminellen Akt und nicht um ein strafrechtliches Delikt handelt. Da der Angeklagte jedoch Ende Oktober 2014 die Matratze in seiner Zelle angezündet hatte, wurde er gestern auch zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Sitzung vor der Kriminalkammer wegen der beiden Vergewaltigungen muss nun neu festgelegt werden.
Sexuelle Übergriffe
Die erste sexuelle Aggression soll am 9. März 2014 um 5 Uhr in einem Keller in der Straßburgerstraße stattgefunden haben, wo der Angeklagte eine damals 47-jährige Frau festgehalten haben soll, indem er die Tür mit einem Betonblock blockierte, um sie dann zu vergewaltigen. Eine zweite Nötigung an einer damals 23-jährigen Frau soll gegen 0.50 Uhr an der Ecke Hollericherstraße und Adolphe-Fischer-Straße stattgefunden haben. Bei diesem Vorfall soll das Opfer auch mit einem spitzen Gegenstand am Hals bedroht worden sein.
Da der Untersuchungsgefangene in keinem Block der Strafanstalt zufrieden zu sein scheint und immer wieder verlegt werden möchte, bleibt nur zu hoffen, dass der Termin für seinen Prozess nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird. Denn auch sein Anwalt, Me Philippe Stroesser, sprach von Frust bei seinem Klienten, der nicht nur autoaggressive Tendenzen zeige. Er sei nach Dreiborn nun seit 18 Monaten in Schrassig eingesperrt wegen zwei Affären, die er laut seinem Anwalt abstreitet.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können