Dieudonné, mit bürgerlichem Namen M’bala M’bala, ist vom Strafgericht in Lüttich wegen Aufruf zum Hass zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht habe befunden, dass sich alle Anschuldigungen gegen Dieudonné – sowohl Volksverhetzung wie auch Negationismus – bewahrheitet haben, erklärte der Anwalt Eric Lemmens, der jüdische Vereinigungen aus Belgien vertritt.
Der Schauspieler war schon mehrer Male wegen rechtextremen Äußerungen belangt worden. Anfang 2014 hatte Frankreichs Innenminister Manuel Valls die Präfekten aufgefordert, seine Auftritte zu verbieten, falls die „öffentliche Ordnung“ gefährdet sei. Dieudonné hatte zuvor in Bezug auf einen jüdischen Journalisten in einem Auftritt gesagt, er bedaure, dass dieser den Gaskammern entkommen sei.
Verherrlichung von Terror
Im Januar 2015 schrieb er nach den Anschlägen in einem jüdischen Supermarkt und auf Charlie Hebdo auf Facebook: „Heute Abend fühle ich mich wie Charlie Coulibaly.“ (Amedy Coulibaly waren einer der Terroristen). Daraufhin wurde Dieudonné zunächst vorgeladen, nach Nichterscheinen festgenommen und schließlich von der Pariser Staatsanwaltschaft wegen Verherrlichung des Terrorismus angeklagt.
Ursprünglich war Dieudonné eher in linken politischen Spektrum zu Hause, doch im Laufe der Zeit ändert er seine Ansichten, und näherte sich sogar dem rechtsextremen Front National an.
Zu Demaart
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