Nimmt man das Gesetz aus dem Jahr 2013 auf den Punkt genau, ist der Grundschullehrer für den Schwimmunterricht verantwortlich, der Bademeister für die Sicherheit im Becken und am Beckenrand. So weit, so gut.
Oder etwa doch nicht? Das Gesetz entfachte Diskussionen über den Beruf und die Zukunft des Bademeisters einerseits sowie über die Rolle des Grundschullehrers andererseits. Zudem wurden Stimmen laut, die von einer zunehmenden Vernachlässigung des Schulschwimmens sprachen. Es kam, wie es kommen musste. Mancherorts schlugen sich – natürlich bildlich gesprochen – Bademeister, Lehrer, Eltern, Berufsverbände, Gewerkschaften und Politiker gegenseitig die Köpfe ein. Mit dem Ergebnis, dass der Schulschwimmunterricht letztendlich auf der Strecke blieb.
So kommen mancherorts viele Kinder nun nicht mehr in den Genuss dieses Unterrichts. Wem ist damit gedient?
Dass es auch anders geht, beweist das Miteinander in dem interkommunalen Schwimmbad in Redingen/Attert, um nur dieses Beispiel zu nennen. Hier saßen vor zwei Jahren Mitglieder der Schöffen- und Gemeinderäte sowie die Lehrerschaft der neun angeschlossenen Gemeinden zusammen und berieten konstruktiv, wie sie im Interesse der Kinder, der Lehrer und der Bademeister den Unterricht zukünftig gestalten könnten. Sie entschieden sich für ein „Miteinander“.
Und siehe da, es klappt!
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können