Eine ubuesque Situation, die ihren Grund darin findet, dass das Pariser Parlament mit seiner Arbeit nicht fertig wird und seinen Terminkalender nicht richtig bewertet. Eine Situation aber auch, die auf das Jahr 1994 zurück geht. Vor 21 Jahren entschied der Conseil d´Etat, das höchste französische Verwaltungsgericht – für Steuersachen zuständig – dass Einnahmen aus Immobilien in Frankreich, die einer Luxemburger Gesellschaft gehören, in Luxemburg versteuert werden müssen.
Im Jahre 2000 nimmt die französische Steuerverwaltung diese Regelung auf und legt sie für Mehrwerte fest, die mit Immobilien beim Verkauf erzielt werden. Zum selben Zeitpunkt aber entscheidet Luxemburg, dass Mehrwerte, die ein luxemburgisches Unternehmen mit Immobilien in Frankreich erzielt, in Frankreich besteuert werden müssen.
Geldmangel
Irgendwie muss das für die luxemburgischen Immobilienfonds wie Weihnachten und Ostern am selben Tag gewesen sein. Sie wurden doppelt beschenkt: Weder Frankreich noch Luxemburg wollten Steuern von ihnen haben.
Die beiden Länder haben diese Situation bis zum Jahre 2008 bestehen lassen. Ein großzügiges Geschenk an die Fondsbranche vor allem Seiten Frankreichs, das chronisch unter Geldmangel leidet.
Im Jahre 2006 haben beide Länder ein Zusatzabkommen zu dem bestehenden Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung abgeschlossen, das 2008 in Kraft getreten ist. Frankreich durfte von da an Einnahmen und Gewinne aus Immobilien besteuern, wenn sie luxemburgischen Gesellschaften gehörten. Aber: wenn eine französische Sicav in Luxemburg ansässig in Frankreich Immobilien verkaufte, dann waren weiterhin weder Luxemburg noch Frankreich an den Steuern interessiert, die man für dieses Geschäft eigentlich hätte bezahlen müssen.
Steuern
Genau diese Situation sollte nun bereinigt werden. Aber: Der Auswärtige Ausschuss der Nationalversammlung hätte den nötigen Zusatz bis zum 30. November beraten müssen, damit er noch hätte ratifiziert werden können und damit auch die Noten zwischen Paris und Luxemburg noch hätten ausgetauscht werden können.
Tatsächlich ist das Thema nun auf die Tagesordnung des 10. Dezember gesetzt worden. Steuern wird Frankreich aus solchen Geschäften damit frühestens ab dem 1. Januar 2017 einnehmen können. Die Größe einer Nation zeigt sich letztlich eben doch in ihrer Großzügigkeit.
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