Das geht jedenfalls aus der Antwort von Gesundheitsministerin Lydia Mutsch auf eine parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Marc Spautz hervor. Die «Gewerkschaft der Patienten» erhalte über eine Konvention mit dem Gesundheitsministerium einen Pauschalbeitrag zur Finanzierung, und dieser wird nicht angehoben, heißt es seitens der Ministerin. Etwas weiter wird Mutsch dann konkreter: «Une augmentation de l’effectif (…) n’est pas prévue pour 2016.»
Kurz die Vorgeschichte: Die «Patiente-Vertriedung» hatte zwei Mitarbeiter, stellte angesichts steigendem Arbeitsvolumen eine dritte Person ein. Diese wurde bisher über Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, Spenden und Beiträge bezahlt. Laut der Vereinigung habe es dann im Juli 2015 eine Zusage gegeben, dass dieser Posten nun ebenfalls vom Ministerium finanziert werden könne … bis diese Entscheidung im Oktober gekippt worden sei, so die «Patiente-Vertriedung» auf einer Pressekonferenz Anfang November.
Schlichter: Resultate abwarten
Die Gesundheitsministerin verweist ebenfalls darauf, dass die Gründer der «Patiente-Vertriedung» geplant hätten, die Finanzierung durch Eigenmittel (Beiträge, Spenden, …) anzuheben, um unabhängiger vom Staat zu sein. Über das «Fortschreiten dieser Bemühungen» sei man im Ministerium nicht informiert, so Lydia Mutsch. Die außerdem darauf hinweist, dass man im konventionierten Bereich pro Jahr lediglich ungefähr 10% aller neu angefragten Posten bewilligen könne.
Zum Abschluss der Antwort wird auf den neu geschaffenen Posten eines Schlichters im Gesundheitswesen hingewiesen (Link), dessen Aufgabenbereich sich teilweise mit dem überschneide, was auch die «Patiente-Vertriedung» mache. Der Ministerin scheint es angebracht («il paraît judicieux») hier zunächst abzuwarten, welche Resultate diese Vermittlungsstelle bringt und anschließend die «complémentarité des activités respectives des deux acteurs» zu definieren.
Treten Befürchtungen ein?
Dieser Abschnitt könnte so interpretiert werden, dass die «Patiente-Vertriedung», die laut eigener Aussage so manches Mal der einen oder anderen verantwortlichen Stelle auf den Schlips getreten ist, mit ihren Befürchtungen Recht behalten könnte: dass sie mittels dieser ministeriellen Schlichtungsstelle mehr oder weniger kalt gestellt werden solle.
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