Dienstag27. Januar 2026

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«Ich wollte mich für Gerechtigkeit einsetzen»

«Ich wollte mich für Gerechtigkeit einsetzen»
(Hmontaigu)

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Vor Gericht muss sich ein 57-jähriger Mann verantworten. Er soll mehrere Menschen belästigt, bedrängt und bedroht haben, darunter Ex-Arbeitkollegen.

Die Opfer stammen hauptsächlich aus dem Kreis des ehemaligen Arbeitgebers des Angeklagten. Sechs Monate soll er bei der Firma gearbeitet haben. Dort soll er Briefe unter falschem Namen an einzelne Banken verschickt haben. In den Briefen stand, dass sein Ex-Chef zahlreiche illegale Geschäfte abwickeln würde. Das Ganze ereignete sich 2009 und 2010.

In den Jahren 2013, 2014 und 2015 soll der Mann ein weiteres Mal zugeschlagen haben. Damals habe er, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, mehrere Verwaltungen angerufen, indem er sich mit dem Namen seines Ex-Arbeitgebers ausgab. Immer wieder habe er die Chefs der einzelnen Verwaltungen angerufen. Am Telefon soll der Beschuldigte den Verwaltungschefs gegenüber angegeben haben, zu wissen, dass diese seine Frau vergewaltigt haben. Während desselben Zeitraums soll er außerdem mehrmals falsche Informationen verbreitet haben, dies ebenfalls unter falschem Namen.

Kein Alkohol- und Drogenproblem

Er gab sich als Privatdetektiv aus. Darüber hinaus habe er die Information verbreitet, dass Mitglieder der Familie seines ehemaligen Arbeitgebers, die in einer Reitschule aktiv sind, Schüler dieses Reithofs vergewaltigt hätten. Am Mittwoch betonte der psychiatrische Experte, dass er zwei Gutachten aufgestellt habe. Zum einen über die Ereignisse zwischen 2009 und 2010 und zum anderen über die zwischen 2013 und 2015.

«Der Mann leidet weder unter einem Alkohol- noch unter einem Drogenproblem, allerdings wurden bei ihm bereits im 1995 starke Persönlichkeitsstörungen festgestellt», so der Experte im Zeugenstand. Laut dem Gutachter habe der Mann in den 90er Jahren aus Rache auf das Gebäude seines Ex-Arbeitgebers in Frankreich geschossen. Kurze Zeit später wurden ihm ebenfalls falsche Alarmmeldungen vorgeworfen. Deswegen saß der Mann in Straßburg in Haft.

«Ein geregeltes Leben führen»

«Anlässlich meiner ersten Untersuchung konnte ich weder Persönlichkeitsstörungen noch psychische Probleme feststellen. Der Mann wirkte vollkommen zurechnungsfähig. Er hat seine Taten anerkannt und gab immer an, aus Rache gehandelt zu haben. Bei meiner zweiten Untersuchung aber erklärte der Beschuldigte mir gegenüber, er würde bis heute darunter leiden, dass ihm gekündigt wurde. Mehrere Male erklärte er mir, dass er nicht mit seinem Terror aufhören könne. Er würde dazu gezwungen», so der Gutachter. Weiter erklärte er vor dem Richtergremium, dass er bei seiner zweiten Analyse eine starke Persönlichkeitsstörung feststellen konnte.

Der 57-jährige Angeklagte betonte, dass er wegen der Familie seines ehemaligen Arbeitgebers gelitten habe und sich deswegen rächen wollte. «Ich wollte mich für Gerechtigkeit einsetzen. Auch ich habe eine zweite Chance verdient. Ich würde liebend gern einer Arbeit nachgehen, eventuell eine eigene Firma gründen und ein geregeltes Leben führen», so der Mann. Der Vorsitzende der Strafkammer Marc Thill erklärte daraufhin, dass man seine Straftat nicht einfach vergessen könne.

Vier Jahre Haft beantragt

«Jedes Mal, wenn Sie in Untersuchungshaft saßen, war die Familie ruhig. Sobald Sie wieder auf freiem Fuß waren, hatte die Familie Angst», so der Vorsitzende gegenüber dem Beschuldigten. Der 57-Jährige erklärte daraufhin, dass er sich bessern wolle. Die Nebenklägerpartei forderte insgesamt 25.000 Euro Schadenersatz. Laut dem Rechtsanwalt der Opferfamilien, Me Rosario Grasso, wusste der Mann genau, was er tun würde. «Er war zu jedem Zeitpunkt zurechnungsfähig. Er wollte meinem Mandanten schaden», so Me Grasso.

Der Verteidiger Me Philippe Stroesser betonte, dass sein Mandant sehr stark unter den Persönlichkeitsstörungen leiden würde. Eine Haftstrafe sei in diesem Fall nicht angemessen. „Mein Klient hat nun verstanden, dass er der Familie geschadet hat und wird nicht mehr rückfällig werden“, so Me Stroesser.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft seinerseits erklärte, dass der Mann sich nicht gebessert habe und man nicht ausschließen könne, dass dieser nicht mehr rückfällig werde. «Im Laufe seiner Untersuchungshaft, seit März 2015, hat der Mann insgesamt fünf Anzeigen u.a. gegen mich, gegen den Untersuchungsrichter und gegen den psychiatrischen Gutachter erstattet,» so der Substitut Laurent Seck. Er forderte anschließend vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung mit Auflagen.

Das Urteil wird am 14. Januar gesprochen.