Das beginnt natürlich mit einem neuen aufgefrischten Logo und mit einer Namensänderung. Seit 1976 gilt die Bezeichnung „Caisse médico-chirurgicale mutualiste“. Damals fusionierte die 1956 von der „Fédération nationale de la mutualité luxembourgeoise“ (FNML) ins Leben gerufene „Caisse chirurgicale mutualiste“ mit der ebenfalls von der Föderation geschaffenen „Caisse dentaire“.
Wer vor der Entscheidung steht, eine Zusatzversicherung für den Krankheitsfall abzuschließen, sollte sich unbedingt den Leistungskatalog der CMCM ansehen. Bei der CMCM ist mit dem Jahresbeitrag immer die gesamte Familie, also auch der Partner und die Kinder, abgesichert.
Bis zum Alter von 40 Jahren sind dies 228,21 Euro, also 19 Euro im Monat.
Im Ausland ist jedes Familienmitglied im Fall von Krankheit oder Unfall mit bis zu 80.000 Euro an Arzt- oder Krankenhauskosten abgesichert. Hinzu kommt die Rückführung nach Luxemburg, ob aus der Schweiz oder Australien. In schweren Fällen sind 1.-Klasse-Betten garantiert. Im Ausland die Kosten für 2-Bett-Zimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Info: www.cmcm.lu Tel.: 499445-1
«Complémentaire» statt «chirurgicale»
Die CMCM wurde schnell zu einer Erfolgsstory. Doch wer heute nach einer Zusatzversicherung sucht, wird dies wohl kaum unter dem Begriff „chirurgical“ tun, sondern eben unter „Zusatzversicherung“ oder auf Französisch unter „complémentaire“, wie Generaldirektor Fabio Secci gegenüber der Presse erläuterte. Aus diesem Grunde heißt die CMCM in Zukunft „Caisse médico-complémentaire mutualiste“. Sicher eine richtige Entscheidung, denn ohnehin bietet die CMCM weitaus mehr als nur finanzielle Unterstützung im Falle von Operationen. Das ist jedoch nicht der alleinige Grund.
Zurzeit sieht sich die CMCM einem Mitgliederschwund ausgesetzt – 1,5-2% weniger Mitglieder während der letzten fünf Jahre. Hintergrund ist die aggressive Konkurrenz von Privatversicherungen. Diese richten sich besonders intensiv an junge Menschen und an Betriebe, denen sie À-la-carte-Packungen anbieten. Dabei suchen sich die Privaten ganz genau aus, mit wem sie eine solche Versicherung abschließen.
Niemand wird ausgegrenzt
Menschen, die in letzter Zeit mit Krankheiten zu tun hatten, werden ganz einfach nicht als Kunden angenommen. Zudem wollen die Privaten Gewinn erwirtschaften. Und das ist ein entscheidender Unterschied. Die CMCM erwirtschaftet keinen Gewinn, schüttet keine Dividende aus. Grundgedanke der „Mutualité“ ist die gegenseitige Hilfe.
Daher kann jeder Mitglied bei der CMCM werden. Nach einer geringen Karenzzeit (Wartezeit) kann er dann auf ein beachtliches Leistungsangebot zurückgreifen. Um Mitglied zu werden, musste man bislang in einer sogenannten „Sterbekasse“ Mitglied gewesen sein. Da viele, nicht nur junge Leute, mit dem Begriff Sterbekasse oder Mutualitätsgesellschaft, die am Anfang unseres Sozialsystems standen, allerdings nur mehr wenig anfangen können, wird dies jetzt geändert.
Spezialangebot für Betriebe
Wer bislang einen Antrag auf Mitgliedschaft stellte und nicht Mitglied einer Sterbekasse war, dem schickte die CMCM die Liste mit den Namen der 47 Sterbekassen im Lande, damit er sich bei einer eintragen lassen konnte. Nun gibt es Sterbekassen, die ihren Mitgliedern ebenfalls einen ganzen Katalog an zusätzlichen Leistungen im Krankheitsfall anbieten, aber auch solche, wo man für 2 Euro Honorarmitglied werden kann. Was dann ausreicht, um in die CMCM aufgenommen werden zu können. Doch viele Leute, unter ihnen auch solche, die nur für eine bestimmte Zeit lang in Luxemburg arbeiten, zögerten aus Unkenntnis, sich als Mitglied einer Sterbekasse einzutragen.
Diese Vorbedingung entfällt jetzt. In Zukunft kann man stattdessen bei der CMCM einen Beitrag von 18 Euro im Jahr für die Luxemburger Mutualität einzahlen. Diese Gelder werden dann von der CMCM an die FNML weitergeleitet.
Neu ist auch das Angebot, das sich an Betriebe richtet, die ihren Mitarbeitern per Kollektivvertrag eine Zusatzversicherung anbieten wollen.
Mit 3 Euro pro Mitarbeiter sind sie dabei, ohne Karenzzeit und ohne Steuern auf Prämien. Zusätzlich gibt es nach Größenordnung gestaffelte Ermäßigungen: bei 15-150 Mitarbeitern 10%, bei 151-500 15% und 20% bei über 500 Mitarbeitern.
Neu ist weiter die Einführung eines „Comité gracieux“, das in besonderen Härtefällen sozialer oder humanitärer Natur Ausnahmeregelungen vorschlagen kann. Für Leute über 70 Jahre wird ein eigener Tarif eingeführt. Und junge, kinderlose Menschen bis 30 Jahre, unverheiratet und nicht gepacst, können eine Ermäßigung von 10% in Anspruch nehmen.
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