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Strengere Asylprozeduren

Strengere Asylprozeduren
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Die Umsetzung einer Direktive zur weitgehenden Harmonisierung der Aslyprozedur in den EU-Staaten war zentraler Punkt des legislativen Programms am Donnerstag auf Krautmarkt.

So wird die administartive Dauer einer Prozedur im Prinzip auf 6 Monate verlängert (derzeit in Luxemburg 9 Monate). In Ausnahmefällen kann die Dauer bis zu 21 Monaten betragen. Das Gesetz wurde mit 32 ja bei 26 Enthaltungen und zwei Nein-Stimen angenommen.

Das Gesetz ist begleitet von einer kleinen Regularisation für etwa 25 Familien, die seit über vier Jahren im Land sind. Luxemburg hat sich, anders als bei anderen Direktiven, dazu entschlossen, nicht die bestehende Asylgesetzgebung anzupassen sondern die Direktive unverändert als neues Asylgesetz zu übernehmen.

Verteilungsschlüssel respektieren

Der prozedurale «Neuanfang» ist mit einer kleinen Regularisation verbunden. Diese gilt für Familien mit Kindern, die während mindestens vier Jahren die Schule in Luxemburg besuchten, sofern die Eltern nicht straffällig waren und für den Unterhalt ihrer Familie garantieren können, wie Berichterstatter Marc Angel (LSAP) notiert.

Marc Spautz (CSV) wirf die Frage auf, ob es nicht sinnvoll sei, die auf eine Vielzahl von Ministerien verteilten Zuständigkeit rund um die Betreuung von Asylanten in einer Hand zu bündeln. Er forderte in seiner Rede mit Nachdruck auch, dass der festgehaltene Schlüssel zur Verteilung von Asylanten unter die EU-Länder respektiert werde.

ADR freut sich

Die CSV enthielt sich beim Votum, nicht weil man Probleme mit den neuen Bestimmungen habe sondern weil man sich einen weiteren Perimeter für die Regularisation von Asylanten gewünscht habe, die sich seit Jahren in der Prozedur befinden, erklärt Spautz. Eine Argumentation, die bei Aussenminister Jean Asselborn Kopfschütteln auslöste. Derlei Regularisierungen müssen Ausnahmen zum Aslgesetz bleiben. «Erst 2013 hat es eine Regularisationswelle gegeben, von der rund 550 Personen profitierten,» kontert er.

Diesmal sollen 25 Familien über diesen Weg ein Bleiberecht erhalten. Strafferen Prozeduren sind eine alte Forderung des ADR, freut sich Fernand Kartheiser. Anders als die Vorredner zeigt er Verständnis für die Länder, die sich gegen die Verteilung von Flüchtlingen sperren und sogar dagegen klagen.

Gesetz zu restrektiv

Kritisieren müsse man vielmehr Bundeskanzlerin Angela Merkel, die mit einseitigen Entscheidungen die gemeinsamen Asylregeln ausser Kraft gesetzt und damit die Flüchtlingsbewegung beschleunigt habe.

Eine Kritik die Aussenminister Jean Asselborn so nicht gelten lässt. Das Signal sei vielleicht zu stark gewesen, wenn Deutschland vor dem immensen Ansturm seine Grenzen geschlossen hätte, wäre es aber zu einer dramatischen Eskalation gekommen, gibt er zu bedenken.

Für déi Lénk ist die geplante Asylgesetzgebung viel zu restriktiv. Besonders stört sich David Wagner an der beschleunigten Prozedur für Flüchtlinge aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern.

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